Migration und Aufenthalt
Nach der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist die Ausländerbehörde für Ausländerinnen und Ausländer die erste Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten im Kreis Soest mit Ausnahme der Stadt Lippstadt. Wir prüfen für Antragsteller die Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Aufenthaltstiteln sowie die Ausstellung von Bescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen.
Terminvereinbarung
- Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
- Bitte nutzen Sie unsere Terminvereinbarung, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
- Terminsprechstunden:
- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Anträge und Unterlagen einreichen
- Bitte reichen Sie Ihre Anträge sowie dazugehörige Unterlagen über unsere Online-Dienste ein. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Terminanfragen und die Übersendung von erforderlichen Unterlagen.
- Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig elektronisch oder per Post eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Danach erhalten Sie von uns einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache.
- Postanschrift: Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Postfach 1752, 59491 Soest
Anfahrt und Eingang
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