Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!
Die Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. Januar 2008 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung. Die vorher zuständigen elf Versorgungsämter in NRW wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen aufgelöst.
Antrag online stellen
Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Hier kann der Antrag auch online gestellt werden. Der Antrag wird dann automatisch an den Kreis Soest weitergeleitet.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!
Die Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. Januar 2008 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung. Die vorher zuständigen elf Versorgungsämter in NRW wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen aufgelöst.
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!
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Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Iris
Bürger
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- iris.buerger@kreis-soest.de
Heike
Jathe
Kreishaus
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- heike.jathe@kreis-soest.de
Claudia
Potrikus
Kreishaus
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- claudia.potrikus@kreis-soest.de
Tanja
Kantimm
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- tanja.kantimm@kreis-soest.de
Claudia
Kareth
Kreishaus
Montag
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Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- claudia.kareth@kreis-soest.de
Gabriela
Klein
Kreishaus
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- gabriela.klein@kreis-soest.de
Frank
Schemel
Kreishaus
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- frank.schemel@kreis-soest.de
Anna-Lena
Maruska
Kreishaus
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- anna-lena.maruska@kreis-soest.de
Mechthild
Neumann
Kreishaus
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- mechthild.neumann@kreis-soest.de
Sigrid
Knocke
Kreishaus
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Dienstag
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Mittwoch
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- sigrid.knocke@kreis-soest.de
Carolin
Kretschmer
Kreishaus
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- carolin.kretschmer@kreis-soest.de
Schwerbehindertenangelegenheiten
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