Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Aktuelle Hinweise zu Bearbeitungszeiten:
- Nach Antragstellung (von Erst- oder Änderungsanträgen) kann es derzeit bis zu sechs Wochen dauern, bis Sie eine Eingangsbestätigung erhalten.
- Ab diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags über den Onlinedienst VRONI überprüfen. Den Dienst VRONI finden Sie nach einem Klick auf den Link Verschiedene Anträge unter Onlinedienste weiter unten auf dieser Seite.
- Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Sachstandsanfragen ab. Eventuell noch fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Kreises wenden sich bitte an Ihre zuständige Kommune!
Die Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. Januar 2008 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung. Die vorher zuständigen elf Versorgungsämter in NRW wurden mit dem Zweiten Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen aufgelöst.
Antrag online stellen
Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Hier kann der Antrag auch online gestellt werden. Der Antrag wird dann automatisch an den Kreis Soest weitergeleitet.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
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Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
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Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung können bei der Kreisverwaltung Soest gestellt werden. In dem Verfahren wird auch der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
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- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Claudia
Potrikus
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
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- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2387
- Fax
- +49 2921 30-3491
- claudia.potrikus@kreis-soest.de
Schwerbehindertenangelegenheiten
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Rechtsgrundlagen
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Kontakt
Telefonische Erreichbarkeit
Während der Öffnungszeiten sind wir telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 8 - 12 |
Dienstag | 8 - 12 |
Mittwoch | 8 - 12 |
Donnerstag | 13 - 17 |
Freitag | 8 - 12 |
Fragen und Antworten
Kann ich meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?
Neben der Möglichkeit, den Antrag in Papierform oder über das Online-Verfahren ELSA.NRW zu stellen, können Sie uns die Antragsunterlagen oder den Kontrollbeleg des Online-Verfahrens auch per E-Mail zukommen lassen.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Funktionspostfach schwerbehindertenangelegenheiten@kreis-soest.de.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag oder dem Kontrollbeleg ist. Sofern Sie jemanden für das Antragsverfahren bevollmächtigt haben, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Ich möchte selber medizinische Unterlagen per Post einreichen. Was ist zu beachten?
Gemäß des Urteils vom Europäischen Gerichtshofes vom 26.10.2023 (Az.: C-307/22) haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine kostenfreie erste Kopie ihrer Patientenakte. Die Einführung der elektronischen Patientenakte ändert nichts an der Herausgabepflicht einer kostenfreien Erstkopie.
Sofern Sie selber medizinische Unterlagen ein- oder nachreichen möchten, erleichtern Sie uns die Weiterverarbeitung, in dem Sie die Unterlagen nicht tackern und in chronologischer Reihenfolge vorsortieren (mit dem ältesten Befund beginnend).
Ich habe meinen Ausweis und/oder mein Beiblatt verloren. Was ist zu tun?
Damit wir Ihnen einen neuen Ausweis und/oder ein neues Beiblatt ausstellen können, ist eine schriftliche Verlusterklärung unter Angabe ihres Geschäftszeichens notwendig. Diese können Sie per Post oder per E-Mail an uns senden. Im Anschluss veranlassen wir die Neuausstellung des entsprechenden Nachweises.
Ich habe mein neues Beiblatt noch nicht erhalten.
Die zentral in Düsseldorf ausgestellten Beiblätter werden am 10. eines Monats gedruckt. Der Versand erfolgt ggf. erst später, so dass Sie Ihr Beiblatt meist erst gegen Ende des letzten Monats des Gültigkeitszeitraums erhalten. Die rechtzeitige Überweisung des Eigenanteils ist bis zum 5. eines Monats notwendig.