Wohnberechtigung

Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können. Für Beratungsgespräche und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest gerne zur Verfügung.

Geld auf Mietspiegel. Foto: © sinuswelle - Fotolia.com
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Wer eine Wohnung in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. 

Weitere Infos: 

  • Die angemessene Wohnungsgröße ist in der Regel für eine alleinstehende Person 50 Quadratmeter und für einen Haushalt mit zwei Personen: 2 Wohnräume (oder 65 Quadratmeter)
  • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum (oder 15 Quadratmeter).
  • Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen.
  • Der WBS ist einkommensabhängig. Die Einkommensermittlung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest (siehe Ansprechpartner) vor.

Hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro

Zahlungsarten: Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
  • Einkommensermittlungserlass (EEE)

Siehe auch unter "Links und Downloads"

Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsschein, WBS, Bezug einer Sozialwohnung, Sozialwohnung, Wohnung