Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) können im Integrierten Bauportal online Bauanträge stellen und jederzeit den Bearbeitungsstatus einsehen. Bitte stellen Sie hierfür zu Beginn einmalig einen Zugriffsantrag. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Das integrierte Bauportal
Das Integrierte Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett elektronisch bearbeitet werden.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller und Entwurfsverfasser wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an.
Das Integrierte Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
Freischaltung beantragen
Die Funktionen stehen nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung (siehe nachfolgende Links). Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine unterschriebene Vollmacht der Bauherrschaft notwendig, um die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zu bevollmächtigen, am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter den Links. Bitte senden Sie dieses Dokument unterschrieben per Briefpost an die im Vordruck angegebene Anschrift oder übersenden diese mit den Bauvorlagen über das Bauportal.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Auskunft für Bauherren
- Auskunft und Antragstellung für Architekten mit Digitaler Signatur
- Auskunft und Antragstellung für Architekten ohne Digitale Signatur
- Auskunft für Fachbehörden
- Überprüfung der digitalen Signatur mit SecSigner
- Grundlagen der digitalen Signatur
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Handbuch Bauantragsstellung Bauherr
- Handbuch Bauantragsstellung Architekten
- Integriertes Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
- Informationen für die Aufstellung fliegender Bauten
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Kathrin
Bühner
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2427
- kathrin.buehner@kreis-soest.de
Bauantrag online stellen
Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) können im „Integrierten Bauportal“ online Bauanträge stellen und jederzeit den Bearbeitungsstatus einsehen. Bitte stellen Sie hierfür zu Beginn einmalig einen Zugriffsantrag. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Das integrierte Bauportal
Das Integrierte Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett elektronisch bearbeitet werden.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller und Entwurfsverfasser wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an.
Das Integrierte Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
Freischaltung beantragen
Die Funktionen stehen nach Freischaltung durch die Abteilung Bauen und Immissionsschutz zur Verfügung (siehe nachfolgende Links). Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist eine unterschriebene Vollmacht der Bauherrschaft notwendig, um die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zu bevollmächtigen, am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter den Links. Bitte senden Sie dieses Dokument unterschrieben per Briefpost an die im Vordruck angegebene Anschrift oder übersenden diese mit den Bauvorlagen über das Bauportal.
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Downloads
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Handbuch Bauantragsstellung Bauherr
- Handbuch Bauantragsstellung Architekten
- Integriertes Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
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- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
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Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
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