Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Ob für Kinder mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf: Unsere qualifizierten Kindertagespflegepersonen bieten eine familiäre Umgebung, kleine Gruppen und persönliche Förderung für die Kleinsten.
Warum Kindertagespflege?
- Liebevolle und individuelle Betreuung für Kinder unter drei Jahren
- Kleine Gruppen & vertraute Bezugspersonen
- Flexibilität bei den Betreuungszeiten
- Qualifizierte Fachkräfte
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit den Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermittelt das Kreisjugendamt Soest auch geeignete Kindertagespflegepersonen. Die zuständige Fachberatung begleitet sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die Familien.
- Eine Karte mit Steckbriefen von Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Infos für Kindertagespflegepersonen
- Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt.
- Das Kreisjugendamt Soest überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind.
- Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule.
Was leistet Kindertagespflege?
- Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
- Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Kreisjugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate und mindestens zehn Wochenstunden betreut.
Kindertagespflegepersonen, die alleine tätig sind dürfen bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich betreuen und sind meist im eigenen Haushalt tätig. Schließen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammen, findet die Betreuung in der Regel in anderen geeigneten Räumen statt und es handelt sich um eine Großtagespflege. In der Großtagespflege dürfen bis zu neun Kinder zeitgleich betreut werden.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Sollte die Kindertagespflegeperson aus unvorhergesehenen Gründen nicht betreuen können, gibt es die Möglichkeit eine Vertretung in Anspruch zu nehmen. An drei Standorten im Kreisgebiet (Werl, Bad Sassendorf und Geseke) stehen Räumlichkeiten sowie jeweils eine Vertretungskraft, Montag bis Freitag für die Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr, zur Verfügung. Auch die Betreuung im Vertretungsfall findet in einer Kleingruppe mit maximal fünf Kindern zeitgleich statt.
Kontakt
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das nachfolgende Kontaktformular an die verschiedenen Ansprechpersonen wenden. Die individuellen Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakte.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Antrag auf Erstattung für Kindertagespflegepersonen
Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Ob für Kinder mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf: Unsere qualifizierten Kindertagespflegepersonen bieten eine familiäre Umgebung, kleine Gruppen und persönliche Förderung für die Kleinsten.
Warum Kindertagespflege?
- Liebevolle und individuelle Betreuung für Kinder unter drei Jahren
- Kleine Gruppen & vertraute Bezugspersonen
- Flexibilität bei den Betreuungszeiten
- Qualifizierte Fachkräfte
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit den Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermittelt das Kreisjugendamt Soest auch geeignete Kindertagespflegepersonen. Die zuständige Fachberatung begleitet sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die Familien.
- Eine Karte mit Steckbriefen von Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Infos für Kindertagespflegepersonen
- Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt.
- Das Kreisjugendamt Soest überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind.
- Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule.
Was leistet Kindertagespflege?
- Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
- Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Kreisjugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate und mindestens zehn Wochenstunden betreut.
Kindertagespflegepersonen, die alleine tätig sind dürfen bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich betreuen und sind meist im eigenen Haushalt tätig. Schließen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammen, findet die Betreuung in der Regel in anderen geeigneten Räumen statt und es handelt sich um eine Großtagespflege. In der Großtagespflege dürfen bis zu neun Kinder zeitgleich betreut werden.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Sollte die Kindertagespflegeperson aus unvorhergesehenen Gründen nicht betreuen können, gibt es die Möglichkeit eine Vertretung in Anspruch zu nehmen. An drei Standorten im Kreisgebiet (Werl, Bad Sassendorf und Geseke) stehen Räumlichkeiten sowie jeweils eine Vertretungskraft, Montag bis Freitag für die Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr, zur Verfügung. Auch die Betreuung im Vertretungsfall findet in einer Kleingruppe mit maximal fünf Kindern zeitgleich statt.
Kontakt
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das nachfolgende Kontaktformular an die verschiedenen Ansprechpersonen wenden. Die individuellen Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakte.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Antrag auf Erstattung für Kindertagespflegepersonen
Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Ob für Kinder mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf: Unsere qualifizierten Kindertagespflegepersonen bieten eine familiäre Umgebung, kleine Gruppen und persönliche Förderung für die Kleinsten.
Warum Kindertagespflege?
- Liebevolle und individuelle Betreuung für Kinder unter drei Jahren
- Kleine Gruppen & vertraute Bezugspersonen
- Flexibilität bei den Betreuungszeiten
- Qualifizierte Fachkräfte
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit den Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermittelt das Kreisjugendamt Soest auch geeignete Kindertagespflegepersonen. Die zuständige Fachberatung begleitet sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die Familien.
- Eine Karte mit Steckbriefen von Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Infos für Kindertagespflegepersonen
- Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt.
- Das Kreisjugendamt Soest überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind.
- Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule.
Was leistet Kindertagespflege?
- Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
- Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Kreisjugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate und mindestens zehn Wochenstunden betreut.
Kindertagespflegepersonen, die alleine tätig sind dürfen bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich betreuen und sind meist im eigenen Haushalt tätig. Schließen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammen, findet die Betreuung in der Regel in anderen geeigneten Räumen statt und es handelt sich um eine Großtagespflege. In der Großtagespflege dürfen bis zu neun Kinder zeitgleich betreut werden.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Sollte die Kindertagespflegeperson aus unvorhergesehenen Gründen nicht betreuen können, gibt es die Möglichkeit eine Vertretung in Anspruch zu nehmen. An drei Standorten im Kreisgebiet (Werl, Bad Sassendorf und Geseke) stehen Räumlichkeiten sowie jeweils eine Vertretungskraft, Montag bis Freitag für die Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr, zur Verfügung. Auch die Betreuung im Vertretungsfall findet in einer Kleingruppe mit maximal fünf Kindern zeitgleich statt.
Kontakt
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das nachfolgende Kontaktformular an die verschiedenen Ansprechpersonen wenden. Die individuellen Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakte.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
- Steckbrief als Kindertagespflegeperson einreichen - die Steckbriefe werden dann hier veröffentlicht
- Handbuch zur Kindertagespflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
- Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
- Antrag auf Erstattung für Kindertagespflegepersonen
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Christian
Rohde
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2005
- Fax
- +49 2921 30-3473
- christian.rohde@kreis-soest.de
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Ob für Kinder mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf: Unsere qualifizierten Kindertagespflegepersonen bieten eine familiäre Umgebung, kleine Gruppen und persönliche Förderung für die Kleinsten.
Warum Kindertagespflege?
- Liebevolle und individuelle Betreuung für Kinder unter drei Jahren
- Kleine Gruppen & vertraute Bezugspersonen
- Flexibilität bei den Betreuungszeiten
- Qualifizierte Fachkräfte
Kindertagespflegeperson finden - Karte mit den Steckbriefen
- Als Teil des Förderauftrags vermittelt das Kreisjugendamt Soest auch geeignete Kindertagespflegepersonen. Die zuständige Fachberatung begleitet sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die Familien.
- Eine Karte mit Steckbriefen von Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest hilft beim Finden einer Kindertagespflegeperson (siehe auch am Ende dieser Seite)
- Alternativ informieren die Kindertagespflegepersonen im Kreis Soest auf einer eigenen Website über Angebote in den Kommunen
Infos für Kindertagespflegepersonen
- Das Kreisjugendamt Soest fördert die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege. Abhängig vom Alter des Kindes, dem Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson wird eine Vergütung bezahlt.
- Das Kreisjugendamt Soest überprüft, ob die Kindertagespflegepersonen geeignet sind.
- Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule.
Was leistet Kindertagespflege?
- Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie hilft den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
- Fragen rund um das Thema Kindertagespflege richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Förderauftrag
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Das Kreisjugendamt gewährt laufende Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen.
Wie wird die Kindertagespflege durchgeführt?
Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt. Ein Kind wird in der Kindertagespflege mindestens drei Monate und mindestens zehn Wochenstunden betreut.
Kindertagespflegepersonen, die alleine tätig sind dürfen bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich betreuen und sind meist im eigenen Haushalt tätig. Schließen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammen, findet die Betreuung in der Regel in anderen geeigneten Räumen statt und es handelt sich um eine Großtagespflege. In der Großtagespflege dürfen bis zu neun Kinder zeitgleich betreut werden.
Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Ausgestaltung und die familiäre Betreuungssituation. Auch für Eltern, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten, kann die Kindertagespflege eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung sein.
Sollte die Kindertagespflegeperson aus unvorhergesehenen Gründen nicht betreuen können, gibt es die Möglichkeit eine Vertretung in Anspruch zu nehmen. An drei Standorten im Kreisgebiet (Werl, Bad Sassendorf und Geseke) stehen Räumlichkeiten sowie jeweils eine Vertretungskraft, Montag bis Freitag für die Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr, zur Verfügung. Auch die Betreuung im Vertretungsfall findet in einer Kleingruppe mit maximal fünf Kindern zeitgleich statt.
Kontakt
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Es wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, spätestens drei Monate vor geplantem Betreuungsbeginn.
Kosten
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig zum Beispiel vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Alter des Kindes. Mehr Infos zu den Kosten im Artikel "Elternbeiträge" bei den Links und Downloads.
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