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Wilko
Köpper
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- Wilko.Koepper@Kreis-Soest.de
Entgegennahme des Führerscheins bei Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Falls das Fahrverbot vom Kreis Soest verhängt wurde, können Sie den Führerschein gebührenfrei bei den Zulassungsstellen in Soest und in Lippstadt abgeben oder per Post zusenden. Ein Briefkasteneinwurf ist ebenfalls möglich.
Ist das Fahrverbot von einer auswärtigen Behörde verhängt worden und Sie möchten den Führerschein dennoch beim Kreis Soest in amtliche Verwahrung geben, ist dies ebenfalls in den Zulassungsstellen Soest und Lippstadt möglich.
Handelt es sich um ein Fahrverbot einer auswärtigen Behörde und Sie möchten den Führerschein auf dem Postweg abgeben, senden Sie den Führerschein bitte direkt an die auswärtige Behörde, von der das Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Ab welchem Tag gilt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot wird mit dem Eingang des Führerscheines bei der Kreisverwaltung Soest wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt an diesem Tag (rückwirkend ab 0:00 Uhr) zu laufen.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Führerschein bei einer auswärtigen Behörde abgegeben wird, sofern diese zur Annahme des Führerscheins und zur Weiterleitung bereit ist. Eine Verpflichtung zur Annahme des Führerscheins besteht für andere Behörden allerdings nicht.
Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Handelt es sich um ein Fahrverbot der Kreisverwaltung Soest, kann der Führerschein nach Terminabsprache und Ablauf des Fahrverbots persönlich in der Bußgeldstelle abgeholt werden. Anderenfalls wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis auf dem Postweg per Einschreiben rechtzeitig zurückgeschickt. Falls das Fahrverbot von einer auswärtigen Behörde ausgesprochen wurde, wird der Führerschein vom Kreis Soest an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Mit Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein dann von der auswärtigen Behörde per Post zurückgeschickt.
Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist der oder die Beschuldigte innerhalb der Abgabefrist dazu verpflichtet, den Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Hinweise zur Abgabefrist stehen im Bußgeldbescheid. Von dem genannten Zeitpunkt an darf in der Bundesrepublik Deutschland kein motorisiertes Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden - unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis tatsächlich in amtliche Verwahrung gegeben wurde oder nicht.
Wie kann der Führerschein möglichst zeitnah abgegeben werden?
Sofern gewünscht ist, den Führerschein möglichst schnell abzugeben, das heißt noch vor Ablauf der Einspruchsfrist, kann die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Abgabe einer Rechtsmittelverzichtserklärung herbeigeführt werden. Sobald die unterzeichnete Erklärung und der Führerschein bei der Behörde eingehen, ist das Fahrverbot wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt dann ebenfalls am Tag der Abgabe.
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Notwendige Unterlagen
- Bußgeldbescheid
- Führerschein
Bearbeitungsdauer
Kann im Bürgerservice sofort erledigt werden.
Kosten
Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine Geldkarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-Pay)

