Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung. Dafür führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Soest täglich unangemeldet systematische Betriebsbesichtigungen und gezielte Probenuntersuchungen in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Entnommene Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Beratung für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Mehr Infos stehen in unserem Infoblatt "Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer" unter den Links auf dieser Seite.
Im Wesentlichen:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
- Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
- VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- VO (EG) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene
Daneben gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.
Hängt vom Einzelfall ab.
- Beschwerde über ein Lebensmittel oder einen Lebensmittelbetrieb
- Meldung eines Betriebes nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Meldepflichten
- Merkblatt - Eigenkontrollen in kleinen und mittelständischen Betrieben
- Merkblatt - Informationen zur Vermarktung von Hühnereiern
- Merkblatt - Informationen zum Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt - Torten und Kuchen auf öffentlichen Veranstaltungen
- Merkblatt - Betreiben eines Grillstandes bei öffentlichen Veranstaltungen
- Merkblatt - Allergen- und Zusatzkennzeichnung bei loser Ware
- Merkblatt - Informationen zu alkoholhaltigen Heißgetränken
- Merkblatt - Anforderungen an Konfitüren, Gelee, Marmeladen und Fruchtaufstriche
Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung. Dafür führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Soest täglich unangemeldet systematische Betriebsbesichtigungen und gezielte Probenuntersuchungen in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Entnommene Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Beratung für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Mehr Infos stehen in unserem Infoblatt "Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer" unter den Links auf dieser Seite.
Im Wesentlichen:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
- Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
- VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- VO (EG) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene
Daneben gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.
Hängt vom Einzelfall ab.
- Beschwerde über ein Lebensmittel oder einen Lebensmittelbetrieb
- Meldung eines Betriebes nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852 / 2004 über Lebensmittelhygiene
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Meldepflichten
- Merkblatt - Eigenkontrollen in kleinen und mittelständischen Betrieben
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- Merkblatt - Informationen zum Infektionsschutzgesetz
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Reinhild
Reckmann
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
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- vet.leb@kreis-soest.de
Annette
Märte
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Eberhard
Büker, Dr.
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Andrea
Jöring
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Burkhard
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Wilhelm
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Sandra
Kirchner
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Raphael
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Stefan
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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung. Dafür führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Soest täglich unangemeldet systematische Betriebsbesichtigungen und gezielte Probenuntersuchungen in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Entnommene Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Beratung für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
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- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
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Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Mehr Infos stehen in unserem Infoblatt "Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer" unter den Links auf dieser Seite.
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- VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
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