Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Kosten
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)