Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Leider können wir noch nicht alle Dienstleistungen (wie Wunschkennzeichen, einige Onlineformulare, die Internetsuche oder unser Telefonverzeichnis) wieder anbieten. Wir bitten um Verständnis!

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden.

Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Außerbetriebsetzung, Abmeldung, Auto abmelden, Online-Abmeldung, online, Stilllegung, Abmeldegebühr, bundesweit, bundesweite Abmeldung, Bürgerportal

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.