Werner
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
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- verwaltung-kfz@kreis-soest.de
Meldung Verkauf eines Kraftfahrzeugs
Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, ihr Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen oder zusammen mit dem Käufer bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde den sofortigen Halterwechsel vorzunehmen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Verkäufer zumindest ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und eine vollständig und gut leserlich ausgefüllte Veräußerungsanzeige in der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen, um sich vor Betrug zu schützen.
Denn wenn die Käuferin oder der Käufer nicht seiner Verpflichtung zur An- und Ummeldung nachkommt, zahlen Sie als Fahrzeughalter weiter Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Außerdem haften Sie für Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide, die der Käufer verursacht hat.
Vorsicht vor Betrügern
- Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises oder Passes. In Zweifelsfällen notieren Sie die Dokumentennummer und die ausstellende Behörde. Es gibt Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Fahrzeuge kaufen.
- Obacht: Wenn Ihnen der Käufer den Ausweis nicht vorlegen kann oder will („Ich habe ihn gerade nicht dabei. Ich kann nicht noch einmal kommen. Ich zahle doch jetzt gleich den vollen Kaufpreis.“) ist höchste Vorsicht geboten.
- Auch eine Vereinbarung im Kaufvertrag, nach der sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen an- oder umzumelden nützt Ihnen nichts, wenn dieser sich nicht daranhält. Dann bleibt Ihnen nur noch der privatrechtliche Klageweg.
- Erhebliche Probleme kann es auch geben, wenn Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden. Auch wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland zulässt, erhält Ihre Zulassungsbehörde nur selten bzw. verspätet Informationen darüber. Es wird dann Ihre Aufgabe, die erforderlichen Nachweise im Ausland zu beschaffen, was schwierig und zeitaufwendig ist.
Empfehlung
Wir raten Ihnen daher, entweder vor dem Verkauf das Fahrzeug außer Betrieb (siehe unter "Links") zu setzen oder mit dem Käufer bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde den sofortigen Halterwechsel vorzunehmen.
Verkauf melden
Sie können einen Verkauf formlos oder über unser zur Verfügung gestelltes Formular melden.
- Bei einem formlosen Antrag beachten Sie bitte die Infos unter "Notwendige Unterlagen".
- Falls Sie unser Formular verwenden, beachten Sie bitte, dass dieses nur für Fahrzeuge gilt, die beim Kreis zugelassen sind.
Links
Notwendige Unterlagen
Folgende Angaben werden für eine vollständige Mitteilung über eine Veräußerung eines Fahrzeugs benötigt:
- amtliches Kennzeichen und/oder Fahrgestellnummer
- vollständiger Name und Anschrift des Käufers
- Bestätigung des Käufers, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben wurden (mit Originalunterschrift des Käufers)
Die Mitteilung ist nicht an Vordrucke gebunden, muss aber vorgenannte Angaben beinhalten.
Eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung finden Sie im Bereich “Downloads“. Diese Veräußerungsanzeige gilt nur für Fahrzeuge, die beim Kreis Soest zugelassen sind.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)