Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Elternbeiträge - Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen
- Sicherer Versand von Dateien an Team Elternbeiträge
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2022
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2019
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word Für Kitas -
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - PDF
- Für Kitas - Abmeldung zum 31. Juli - PDF
- Erklärung Elterneinkommen ab 01.08.2022 - Word
- Liste neuer Kinder ab 01.08.2023 - PDF
- Liste neuer Kinder zum 01.08.2023
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2023
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
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- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
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- Liste neuer Kinder ab 01.08.2023 - PDF
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Christian
Bierfreund
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- christian.bierfreund@kreis-soest.de
Carina
Birkenhauer
Kreishaus
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- carina.birkenhauer@kreis-soest.de
Daniel
Haake
Kreishaus
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- daniel.haake@kreis-soest.de
Jenny
Stockei
Kreishaus
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Christina
Weber
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- christina.weber@kreis-soest.de
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Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
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