Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Aktueller Hinweis zur Erstattung von Elternbeiträgen
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW hat es eine Einigung zum Erlass der Elternbeiträge gegeben. Die politischen Gremien des Kreises Soest haben diese Einigung übernommen. Danach gilt für die Erhebung der Elternbeiträge Folgendes:
- Januar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- Februar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- März 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- April 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- Mai 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
Entsprechende Änderungsbescheide werde in Kürze erstellt. Bereits zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet bzw. verrechnet. Aufgrund der umfangreichen Nachberechnungen kann noch keine konkrete Auskunft zum Zeitpunkt der Erstattungen gegeben werden. Es wird um Verständnis für die erforderliche Bearbeitungsdauer gebeten.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Elternbeiträge - Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2022
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2021
- Für Eltern - Änderung der geltenden Elternbeitragstabelle
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2019
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2018
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2017
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2016
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag bis 31.07.2016
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
- Für Eltern - Erklärung Elterneinkommen
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - PDF
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - PDF
- Für Kitas - Liste Neue Kinder zum 1. August - Excel
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Aktueller Hinweis zur Erstattung von Elternbeiträgen
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW hat es eine Einigung zum Erlass der Elternbeiträge gegeben. Die politischen Gremien des Kreises Soest haben diese Einigung übernommen. Danach gilt für die Erhebung der Elternbeiträge Folgendes:
- Januar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- Februar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- März 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- April 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- Mai 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
Entsprechende Änderungsbescheide werde in Kürze erstellt. Bereits zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet bzw. verrechnet. Aufgrund der umfangreichen Nachberechnungen kann noch keine konkrete Auskunft zum Zeitpunkt der Erstattungen gegeben werden. Es wird um Verständnis für die erforderliche Bearbeitungsdauer gebeten.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Elternbeiträge - Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2022
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2021
- Für Eltern - Änderung der geltenden Elternbeitragstabelle
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2019
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2018
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2017
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2016
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag bis 31.07.2016
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
- Für Eltern - Erklärung Elterneinkommen
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - PDF
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word
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- Für Kitas - Liste Neue Kinder zum 1. August - Excel
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Aktueller Hinweis zur Erstattung von Elternbeiträgen
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW hat es eine Einigung zum Erlass der Elternbeiträge gegeben. Die politischen Gremien des Kreises Soest haben diese Einigung übernommen. Danach gilt für die Erhebung der Elternbeiträge Folgendes:
- Januar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- Februar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- März 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- April 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- Mai 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
Entsprechende Änderungsbescheide werde in Kürze erstellt. Bereits zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet bzw. verrechnet. Aufgrund der umfangreichen Nachberechnungen kann noch keine konkrete Auskunft zum Zeitpunkt der Erstattungen gegeben werden. Es wird um Verständnis für die erforderliche Bearbeitungsdauer gebeten.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Elternbeiträge - Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2022
- Informationsblatt für Eltern - ab 1. August 2021
- Für Eltern - Änderung der geltenden Elternbeitragstabelle
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2019
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2018
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2017
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- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
- Für Eltern - Erklärung Elterneinkommen
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - PDF
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - PDF
- Für Kitas - Liste Neue Kinder zum 1. August - Excel
Carina
Birkenhauer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- carina.birkenhauer@kreis-soest.de
Jenny
Stockei
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- jenny.stockei@kreis-soest.de
Daniel
Haake
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- daniel.haake@kreis-soest.de
Christian
Bierfreund
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- christian.bierfreund@kreis-soest.de
Christina
Weber
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- christina.weber@kreis-soest.de
Elternbeiträge
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Aktueller Hinweis zur Erstattung von Elternbeiträgen
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW hat es eine Einigung zum Erlass der Elternbeiträge gegeben. Die politischen Gremien des Kreises Soest haben diese Einigung übernommen. Danach gilt für die Erhebung der Elternbeiträge Folgendes:
- Januar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- Februar 2021: Elternbeitrag komplett erlassen
- März 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- April 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
- Mai 2021: Elternbeitrag hälftig erlassen
Entsprechende Änderungsbescheide werde in Kürze erstellt. Bereits zu viel gezahlte Elternbeiträge werden erstattet bzw. verrechnet. Aufgrund der umfangreichen Nachberechnungen kann noch keine konkrete Auskunft zum Zeitpunkt der Erstattungen gegeben werden. Es wird um Verständnis für die erforderliche Bearbeitungsdauer gebeten.
Höhe des Elternbeitrages
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
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- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag ab 01.08.2016
- Für Eltern - Erläuterungen zum Elternbeitrag bis 31.07.2016
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 14.12.2018 - zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 14.04.2020
- Für Eltern - Erklärung Elterneinkommen
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - PDF
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - PDF
- Für Kitas - Liste Neue Kinder zum 1. August - Excel
Notwendige Unterlagen
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Bearbeitungsdauer
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Kosten
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest