Fahrzeug online anmelden, ummelden, abmelden

Fahrzeugbesitzer können ihr Fahrzeug auch online abmelden, anmelden und ummelden. Möglich ist dies durch das Projekt "i-Kfz" des Bundesverkehrsministeriums, mit dem das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisiert wird.

Das Projekt "i-KFZ" beinhaltet mehrere Stufen. Seit Oktober 2019 ist die Umsetzung der dritten Stufe vom Bundesverkehrsministerium vorgesehen. Informationen zu den Projektstufen und zur Vorgehensweise finden Sie hier.

Am einfachsten ist die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Um ein Auto über das Portal abzumelden oder zuzulassen, benötigen Fahrzeugbesitzer einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion (eID). Der Service ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Für Autohäuser und Zulassungsdienste werden die Dienste nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums mittelfristig zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Online-Außerbetriebsetzung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug im Bestand des Kreises Soest ist.

Folgende Dinge werden benötigt:

  • Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Außerdem ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2". Die App steht für Android und iOS in den App-Stores zur Verfügung. 

So funktioniert es:

  • Zum Starten der i-KFZ Anwendung klicken Sie bitte hier.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf Online-Zulassungsbehörde und dann im weiteren Verlauf auf Zugang ohne Registrierung mittels neuem Personalausweis.
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  • Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  • Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Service-Portals eintragen.
  • Bei Bedarf Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  • Antragsdaten werden automatisch überprüft
  • Gebühr mittels SEPA-Einzugsverfahren, GiroPay oder PayDirekt bezahlen.
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Folgende Dinge werden benötigt:

  • Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Außerdem ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2". Die App steht für Android und iOS in den App-Stores zur Verfügung. 

So funktioniert es: 

  • Zum Starten der i-KFZ Anwendung klicken Sie bitte hier.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf Online-Zulassungsbehörde und dann im weiteren Verlauf auf Zugang ohne Registrierung mittels neuem Personalausweis.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN - Halterkonto - für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisch überprüft
  • Gebühr mittels SEPA-Einzugsverfahren, GiroPay oder PayDirekt bezahlen.
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  • Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden vom Kreis Soest postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren. 

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Bei nachfolgendem Ablauf wird das bisherige Kennzeichen übernommen. 

Folgende Dinge werden benötigt:

  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Außerdem ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2". Die App steht für Android und iOS in den App-Stores zur Verfügung.

So funktioniert es: 

  • Zum Starten der i-KFZ Anwendung klicken Sie bitte hier.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf Online-Zulassungsbehörde und dann im weiteren Verlauf auf Zugang ohne Registrierung mittels neuem Personalausweis.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN - Halterkonto - für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels SEPA-Einzugsverfahren bzw. GiroPay oder PayDirekt bezahlen.
  • Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  • Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden vom Kreis Soest postalisch versendet. 

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Folgende Voraussetzungen werden für die Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs benötigt:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Außerdem ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2". Die App steht für Android und iOS in den App-Stores zur Verfügung.

So funktioniert es: 

  • Zum Starten der i-KFZ Anwendung klicken Sie bitte hier.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf Online-Zulassungsbehörde und dann im weiteren Verlauf auf Zugang ohne Registrierung mittels neuem Personalausweis.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN - Halterkonto - für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisch überprüft.
  • Gebühr mittels SEPA-Einzugsverfahren, GiroPay oder PayDirekt bezahlen.
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden vom Kreis Soest postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren. 

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.

  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
über das Online-Terminsystem möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.