Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Bitte unterstützen Sie uns und sehen Sie von telefonischen Anrufen im Kreisgesundheitsamt ab, da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf, Inhalt und Terminbuchung der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte direkt an das Technologiezentrum Glehn über folgende Telefonnummer: 02182 850765.
Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personalausweis / Reisepass
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
- Informationsblatt für Arbeitgeber
- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte von 16-18 jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- Informationsblatt über Abgrenzungsproblematiken
- Merkblatt in chinesischer Sprache
- Merkblatt in italienischer Sprache
- Merkblatt in portugisischer Sprache
- Merkblatt in serbischer Sprache
- Merkblatt in slowakischer Sprache
- Merkblatt in tschechischer Sprache
- Merkblatt in ungarischer Sprache
Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Bitte unterstützen Sie uns und sehen Sie von telefonischen Anrufen im Kreisgesundheitsamt ab, da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
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- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
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Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personalausweis / Reisepass
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
- Informationsblatt für Arbeitgeber
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Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Bitte unterstützen Sie uns und sehen Sie von telefonischen Anrufen im Kreisgesundheitsamt ab, da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
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Bei weiteren Fragen zum Ablauf, Inhalt und Terminbuchung der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte direkt an das Technologiezentrum Glehn über folgende Telefonnummer: 02182 850765.
Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personalausweis / Reisepass
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
- Informationsblatt für Arbeitgeber
- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte von 16-18 jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
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Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Bitte unterstützen Sie uns und sehen Sie von telefonischen Anrufen im Kreisgesundheitsamt ab, da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
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Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personalausweis / Reisepass
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
- Informationsblatt für Arbeitgeber
- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte von 16-18 jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
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- Merkblatt in chinesischer Sprache
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Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
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Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
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Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Personalausweis / Reisepass
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
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- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte von 16-18 jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
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- Merkblatt in serbischer Sprache
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Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Bitte unterstützen Sie uns und sehen Sie von telefonischen Anrufen im Kreisgesundheitsamt ab, da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
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- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf, Inhalt und Terminbuchung der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte direkt an das Technologiezentrum Glehn über folgende Telefonnummer: 02182 850765.
Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
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- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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- Merkblätter in englischer, französischer, polnischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache
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- Merkblatt in portugisischer Sprache
- Merkblatt in serbischer Sprache
- Merkblatt in slowakischer Sprache
- Merkblatt in tschechischer Sprache
- Merkblatt in ungarischer Sprache
Dorothee
Beckmann
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dorothee.beckmann@kreis-soest.de
Dorothea
Chmiel
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dorothea.chmiel@kreis-soest.de
Ursula
Böger
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- ursula.boeger@kreis-soest.de
Belehrungen Lebensmittelberufe gemäß Infektionsschutzgesetz
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- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den Link https://so.gotzg.de an. Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://www.gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp-Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist. Soweit erforderlich, können Sie jetzt weitere Papiere vorzeigen (Schülerausweis, Erklärung des Erziehungsberechtigten etc.).
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf, Inhalt und Terminbuchung der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte direkt an das Technologiezentrum Glehn über folgende Telefonnummer: 02182 850765.
Infos zur Belehrung
Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung, einem Merkblatt und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
In der Belehrung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht. Die Teilnehmer erfahren, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll.
Wer benötigt eine Belehrung?
Betroffen sind Tätigkeiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und jenen, die nicht ausreichend erhitzt werden, wie zum Beispiel:
- Herstellen von Speiseeis
- Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
- Vorbereitung von Speisen zum späteren Verzehr
- Belegen von Fischbrötchen
- Anrichten von Buffets
- Verkauf von Dönertaschen
Auch Beschäftigte, die indirekt, beispielsweise über Arbeitsgeräte, mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen die Bescheinigung, dass sie an der Belehrung im Gesundheitsamt teilgenommen haben. Dazu gehören auch Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.
Die Bescheinigung sollte vor Aufnahme der erstmaligen Beschäftigung nicht älter als drei Monate sein.
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem alten Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, wenn die jährlichen Nachfolgebelehrungen durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeitsstelle wechseln oder längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich arbeiten, so bleibt die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gültig. Die Bescheinigung ist dem Beschäftigten bei Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhändigen, da auf diesem Dokument die jeweiligen weiteren Belehrungen durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Der neue Arbeitgeber muss den Beschäftigten am ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich erneut belehren.
Downloads
- Merkblatt in deutscher Sprache - Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
- Informationsblatt für Arbeitgeber
- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte von 16-18 jährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- Informationsblatt über Abgrenzungsproblematiken
- Merkblatt in chinesischer Sprache
- Merkblatt in italienischer Sprache
- Merkblatt in portugisischer Sprache
- Merkblatt in serbischer Sprache
- Merkblatt in slowakischer Sprache
- Merkblatt in tschechischer Sprache
- Merkblatt in ungarischer Sprache
Links
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
Kosten
Gebühr 25 Euro
Zahlungsarten: Die Termine können mit Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlt und gebucht werden.
Rechtsgrundlagen
§ 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)