Für ein neues Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war, kann persönlich oder online eine Neuzulassung beantragt werden. Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), wird gebeten, telefonisch mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt aufzunehmen und die nötigen Unterlagen individuell zu klären.
Eine Fahrzeugzulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn die Person im Besitz einer dem Fahrzeug entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug ist.
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- Bei typgenehmigten Fahrzeugen die Vorlage eines COCs (Konformitätsbescheinigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
27,60 Euro bis 40,60 Euro
Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und evtl. die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Vollmacht zur Zulassung oder Ummeldung eines Kfz
- Fahrzeug online abmelden, anmelden, ummelden
- Auskunft finanzierte Briefe/ ZB II
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Formular Sepa-Mandat - zur Website des Zolls
- Einverständniserklärung Zulassung Minderjährige
- Infoblatt Umstellung auf Sepa-Lastschriftmandate
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Zulassung eines neuen Fahrzeugs
Für ein neues Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war, kann persönlich oder online eine Neuzulassung beantragt werden. Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), wird gebeten, telefonisch mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt aufzunehmen und die nötigen Unterlagen individuell zu klären.
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Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- Bei typgenehmigten Fahrzeugen die Vorlage eines COCs (Konformitätsbescheinigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Kosten
27,60 Euro bis 40,60 Euro
Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und evtl. die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)