Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung sowie der Landesregierung.
Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen, insbesondere nach einem Termin zur Antragsabgabe. Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit keine weiteren Termine für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen vergeben. Bis zum 28. Februar 2025 sind bereits alle Terminmöglichkeiten ausgeschöpft. Bitte beachten Sie, dass ein Einbürgerungsantrag erst dann gestellt ist, wenn die erforderliche persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde stattgefunden hat. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald neue Terminkapazitäten zur Verfügung stehen.
- Einbürgerung - Quick-Check
- Einbürgerung - Antragsformular
- Informationen der Landesregierung zum Thema Einbürgerung
- Informationen der Bundesregierung zum Thema Einbürgerung
- Die Integrationsbeauftragte informiert zum Thema Einbürgerung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach § 10 StAG
- Bekenntnisse und Loyalitätserklärung
Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
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Einbürgerungsstelle
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