Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten
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001Hoher Weg 1-359494Soest
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Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Zum ersten Mal veranstaltete der Kreis Soest am 1. Dezember 2009 eine Einbürgerungsfeier. Diese beiden jungen Neubürger zeigten sofort "Flagge", als sie die Urkunde erhalten hatten. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest
Alle zum Fragen zum Thema Einbürgerung beantworten die Mitarbeiterinnen der Einbürgerungsstelle. Bitte vereinbaren Sie zur Beratung und Antragstellung einen Termin. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website "Zuhause im Kreis Soest".
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