Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Alle zum Fragen zum Thema Einbürgerung beantworten die Mitarbeiterinnen der Einbürgerungsstelle. Bitte vereinbaren Sie zur Beratung und Antragstellung einen Termin.
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
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- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
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Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

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Rechtsgrundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)