Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen. Beim Soester als auch beim Lippstädter Kennzeichen ist maximal eine vierstellige Zahlenfolge am Ende möglich. Für Saison-, Oldtimer (H) oder Elektro-/Hybrid (E) können aus Platzgründen höchstens zwei Buchstaben und drei Zahlen oder ein Buchstabe und vier Zahlen zugeteilt werden.
Die Kennzeichen-Reservierung bleibt für 90 Tage gespeichert. Auf die Zuteilung des von Ihnen reservierten Kennzeichens besteht kein Rechtsanspruch.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Bei vorheriger Reservierung beträgt die Wunschkennzeichengebühr 12,80 Euro. Ohne Reservierung wird eine Gebühr von 10,20 Euro berechnet. Die Gebühr beläuft sich nur auf den hinteren Teil des Kennzeichens. Die Entscheidung „SO" oder „LP" ist grundsätzlich kostenfrei, wenn kein Wert auf eine bestimmte Buchstabenkombination oder Ziffernfolge gelegt wird. Die Gebühren für eine Umkennzeichnung – wenn also ein vorhandenes Nummernschild abgeändert werden soll – belaufen sich auf ca. 40 Euro. Eine Feinstaubplakette kostet 5 Euro. Für das Schilderprägen müssen ca. 35 Euro einkalkuliert werden.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Wunschkennzeichen
Beim Wunschkennzeichen kann eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge online reserviert werden, zum Beispiel das Geburtsdatum oder die persönlichen Initialen. Beim Soester als auch beim Lippstädter Kennzeichen ist maximal eine vierstellige Zahlenfolge am Ende möglich. Für Saison-, Oldtimer (H) oder Elektro-/Hybrid (E) können aus Platzgründen höchstens zwei Buchstaben und drei Zahlen oder ein Buchstabe und vier Zahlen zugeteilt werden.
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Kosten
Bei vorheriger Reservierung beträgt die Wunschkennzeichengebühr 12,80 Euro. Ohne Reservierung wird eine Gebühr von 10,20 Euro berechnet. Die Gebühr beläuft sich nur auf den hinteren Teil des Kennzeichens. Die Entscheidung „SO" oder „LP" ist grundsätzlich kostenfrei, wenn kein Wert auf eine bestimmte Buchstabenkombination oder Ziffernfolge gelegt wird. Die Gebühren für eine Umkennzeichnung – wenn also ein vorhandenes Nummernschild abgeändert werden soll – belaufen sich auf ca. 40 Euro. Eine Feinstaubplakette kostet 5 Euro. Für das Schilderprägen müssen ca. 35 Euro einkalkuliert werden.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)