Haushalt des Kreises Soest
Der Kreis Soest benötigt Haushaltsmittel, um seine Pflichtaufgaben und seine freiwilligen Aufgaben wirtschaftlich und sinnvoll erfüllen zu können. Der voraussichtliche Bedarf an Haushaltsmitteln wird jährlich neu ermittelt und in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan festgeschrieben.
Im Haushaltsplan werden die jährlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan) aufgeführt. Die größten Posten im Haushaltsplan sind Soziales, Jugend und die vom Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu leistende Landschaftsverbandsumlage.
Die Kreise in Nordrhein-Westfalen erheben keine eigenen Steuern. Stattdessen erhalten sie gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jährlich Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Einnahmen werden zum Beispiel durch Verwaltungsgebühren, Leistungsentgelte und Kostenerstattungen erzielt. Da die Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, erheben die Kreise gemäß Paragraph 56 Absatz 1 Kreisordnung (KrO) von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage.
Wie der Kreis Soest seine Haushaltsmittel einsetzt, erfahren Sie im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres.
Fragen zum Haushaltswesen beim Kreis Soest beantwortet die Kämmerei, Telefon 02921 30-2100 oder per E-Mail: kaemmerei@kreis-soest.de.
Links und Downloads
Rechtsgrundlagen
- §§ 53 ff. der Kreisordnung NRW
- §§ 75 ff. der Gemeindeordnung NRW
Kontakt
- 02921 30-2102
- kim.weber@kreis-soest.de
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Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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