Eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht’s möglich und sorgt für mehr Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften darf auch unabhängig von besonderen Gefahrensituationen auf 30 km/h reduziert werden. Diese Möglichkeit nutzen der Kreis Soest und die Gemeinde Lippetal aus: Zukünftig gilt Tempo 30 km/h an hochfrequentierten Schulwegen in Herzfeld, Lippborg, Oestinghausen und Hultrop.