Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis

EU-Kartenführerscheine und Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den neuen EU-Kartenführerschein mit verbessertem Fälschungsschutz und geänderten Fahrerlaubnisklassen umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind gestaffelt wie unten aufgeführt. Die neuen Kartenführerscheine sind für 15 Jahre befristet.

EU-Kartenführerschein und Papierführerschein. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist zum Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich (Ausnahmen siehe unten, Altklasse 2). Der neue Führerschein wird in jedem Staat der EU anerkannt, und muss auch bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen EU-Staat nicht getauscht werden.

Umtauschfristen

Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bis 19.01.2022 müssen nur die Geburtsjahre 1953-1958 den Führerschein umgetauscht haben.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtauschfrist
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

 

Empfehlung - Umtauschantrag kontaktlos stellen

  • Sie können den Umtauschantrag bequem zu Hause ausdrucken, ausfüllen und kontaktlos per Post oder durch Briefkasteneinwurf den Zulassungsstellen zukommen lassen. Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links und Downloads.
  • Zur Abholung des neuen Führerscheines werden Sie von uns schriftlich informiert und können dann, ohne Termin, den Führerschein an einer der Zulassungsstellen abholen. 

Antrag und weitere Infos

Den Link zum Antrag und einen Flyer mit weiteren Infos finden Sie am Ende dieser Seite bei den Links und Downloads.

Was passiert, wenn ich den alten
Führerschein nicht (rechtzeitig) tausche?

Wenn Sie das alte Dokument nicht umschreiben, verliert es seine Gültigkeit. Wenn Sie ohne gültigen Führerschein erwischt werden, droht ein Verwarngeld von zehn Euro und das Dokument muss schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation nachgewiesen werden. Wird das Dokument nicht fristgerecht vorgelegt, drohen weitere zehn Euro Verwarngeld. 

Berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf einen neuen EU-Führerschein etwa vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Umtausch frühzeitig zu stellen, da zum Ende der Umtauschfrist mit einem höheren Kundenaufkommen zu rechnen ist. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir den Antrag postalisch oder durch Einwurf an einer der Zulassungsstellen des Kreises zu stellen.

Besonderheiten für Besitzer der Altklasse 2
(rosa oder grauer Führerschein)

In manchen Fällen ist es nötig, bereits früher auf den neuen Führerschein umzusteigen, um bisherige Rechte weiter in vollem Umfang behalten zu können. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrererlaubnis der alten Klasse 2 besitzen. In diesem Fall sind ärztliche Bescheinigungen erforderlich (siehe "Verlängerung der Klasse C und CE"). 

Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 kann nach dem 50. Lebensjahr der Umtausch sinnvoll sein, denn mit dem Umtausch können alte Rechte gesichert werden. Über Einzelheiten informieren Sie die Zulassungsstellen des Kreises Soest.

Muss ich zum Umtausch persönlich erscheinen?

Nein, eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. (Vollmacht zur Abholung)

Sie senden den vollständig ausgefüllten Umtauschantrag an eine der Zulassungsstellen des Kreises Soest, oder werfen diesen dort in den Briefkasten ein. Der Antrag wird bearbeitet, Sie erhalten im Anschluss einen Kostenbescheid zur Überweisung der Gebühren. Sobald uns der Führerschein durch die Bundesdruckerei geliefert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung. 

Alternativ können Sie den Antrag nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich in einer der Zulassungsstellen des Kreises stellen. Der neue Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei Berlin per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheines stellen die Zulassungsstellen eine Ausnahmegenehmigung aus. Diese berechtigt dazu, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen. Ist jedoch ein Auslandsaufenthalt geplant, sollte spätestens vier bis sechs Wochen vorher der Umtausch beantragt werden.

Ihr Papierführerschein in rosa oder grau
wurde nicht vom Kreis Soest ausgestellt?

Bitte lassen Sie Ihre Fahrerlaubnisdaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt zum Kreis Soest senden. Man spricht hier auch von einer sogenannten Karteikartenabschrift. Diese Daten müssen dem Kreis Soest vorliegen, wenn Sie den Umtausch beantragen. 

Die Daten können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Homepage der zuständigen Behörde. Die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde sollte die Karteikartenabschrift bitte an die E-Mail-Adresse fahrerlaubnisse@kreis-soest.de senden. 

Dies gilt nicht für Führerscheine im Scheckkartenformat.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
  • bisheriger Führerschein.
  • Sollte der alte Führerschein nicht durch den Kreis Soest ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Die Lieferzeit des EU Kartenführerscheins liegt in der Regel bei 4 bis 6 Wochen.

  • 25,30 Euro
  • Gegebenenfalls zusätzlich 5,10 Euro für eine Zusendung des neuen Führerscheins direkt nach Hause

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2815
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
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Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
über das Online-Terminsystem möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

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