Notbetrieb Zulassungsstellen - FAQ
Unsere Zulassungsstellen befinden sich nach dem Cyberangriff auf unseren IT-Dienstleister Südwestfalen IT weiter im Notbetrieb. Bei Führerscheinangelegenheiten und Zulassungen kommt es deshalb weiter zu Verzögerungen. Wir bitten um Verständnis.
Fragen und Antworten zum Thema Zulassungen
Ist eine Terminbuchung erforderlich?
Ja. Die Zulassungsstellen Soest und Lippstadt arbeiten ausschließlich mit Terminen. Bitte buchen Sie Ihren Termin online und wählen das passende Anliegen bei Ihrer Terminbuchung aus: https://kreis-soest.termine-reservieren.online/
Für Händler und Zulassungsdienste gelten die üblichen Abgabezeiten.
Kann ich für Führerscheinangelegenheiten auch Termine buchen?
Ab dem 15.07.2024 werden Führerscheinanliegen wieder vor Ort bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich mit Terminen. Bitte buchen Sie Ihren Termin online unter „Fahrerlaubnisse Soest“ oder „Fahrerlaubnisse Lippstadt“ und wählen das passende Anliegen bei Ihrer Terminbuchung aus: https://kreis-soest.termine-reservieren.online/
Welche Kennzeichen können zugeteilt werden?
- Wunschkennzeichen:
Seit dem 22.05.2024 können Wunschkennzeichen wieder online oder am Schalter reserviert werden. Alte Reservierungen, die zum Zeitpunkt des Cyberangriffs bestanden, gelten bis zum Jahresende 2024 weiter als reserviert und werden daher online als nicht verfügbar angezeigt.
- Verbleibskennzeichen:
Verbleibskennzeichen (gleiches Fahrzeug, gleicher Halter) können zugeteilt werden, solange die Reservierung nicht abgelaufen ist. Die Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.
- Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung
Kennzeichen von Fahrzeugen, die seit dem 30. Oktober 2023 (Zeitpunkt Cyberangriff) innerhalb und außerhalb des Kreises Soest abgemeldet wurden, können auf ein neues Fahrzeug zugeteilt werden. Voraussetzung: Es gibt einen Nachweis über die Abmeldung und der Halter ist gleich.
- Kennzeichenübernahme
Die Kennzeichenübernahme (Außerbetriebsetzung und Anmeldung im gleichen Termin) ist uneingeschränkt möglich.
- Kennzeichenreservierung
Die Reservierung als Wunsch- oder Verbleibskennzeichen bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist im Termin möglich.
Muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug umschreiben?
Nein. Egal, ob BF, MI oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Kreis Soest in anderen Kreisen angemeldet wurden, werden nach und nach von Amts wegen in das Register des Kreises Soest umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Sie als Fahrzeughalter müssen also nicht selber tätig werden.
Kann ich auf ein SO-/LP-Kennzeichen umkennzeichnen?
Ja, eine Umkennzeichnung von auswärtigen Kennzeichen auf Kennzeichen des Kreises Soest ist möglich.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 entschieden, dass der Kreis Soest auf die Ummeldegebühr für Fahrzeuge verzichtet, die aufgrund des Cyberangriffs in der Zeit vom 30.10.23 bis 29.01.2024 in einer anderen Zulassungsstelle zugelassen wurden. Die Gebührenbefreiung ist zeitlich befristet vom 01.04.24 bis 31.03.2025 und gilt nur für die reinen Verwaltungsgebühren i. H. v. von 27,10 €. Die dem Kraftfahrtbundesamt zu erstattenden Gebühren und die Sachkosten für Materialien sind ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Schilderpräger
Die Schilderpräger sind grundsätzlich vor Ort bzw. im näheren Umfeld der Zulassungsstelle ansässig und zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle geöffnet.
Fragen und Antworten zum Thema Führerscheine
Allgemeines zu Fahrerlaubnissen
Ab dem 15.07.2024 werden Führerscheinanliegen wieder vor Ort bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich mit Terminen. Bitte buchen Sie Ihren Termin online unter „Fahrerlaubnisse Soest“ oder „Fahrerlaubnisse Lippstadt“ und wählen das passende Anliegen bei Ihrer Terminbuchung aus: https://kreis-soest.termine-reservieren.online/
Insbesondere beim Pflichtumtausch gibt es derzeit noch längere Bearbeitungszeiten und die Bearbeitung vor Ort ist noch nicht möglich. Wir bitten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, damit die Rückstände schnellstmöglich aufgearbeitet werden können. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, senden Sie eine E-Mail an pflichtumtausch@kreis-soest.de.
Alle weiteren Informationen zum Thema Führerschein finden Sie unter Auto & Verkehr unter der Rubrik alle Themen.
Ich habe meine Fahrprüfung bestanden, wie bekomme ich jetzt meinen Führerschein?
Die Aushändigung von vorläufigen Fahrberechtigungen kann derzeit noch nicht unmittelbar erfolgen. Nach bestandener Führerscheinprüfung können Sie sich ohne Termin an die Infotheken der Zulassungsstelle Soest bzw. Lippstadt wenden. Bei dem Wiederaufbau des Fachverfahrens mussten aus Sicherheitsgründen Fotos und Unterschriften gelöscht worden. Bitte bringen Sie neben der Prüfbescheinigung nochmals ein biometrisches Foto und eine Kopie vom Personalausweis mit.
Zur weiteren Bearbeitung muss der Rücklauf des Prüfergebnisses vom TÜV abgewartet werden, diese werden zurzeit auf dem Postweg dem Kreis zugesendet. Die Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis kann erst im Nachhinein erfolgen, darüber werden Sie telefonisch informiert.
Sollte es sich um eine Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnis handeln, ist zusätzlich die Vorlage der derzeit gültigen Fahrerlaubnis erforderlich.