Unsere Onlinedienste “Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde” und “Ausstellung Ersatzzeugnis” zu diesem Thema stehen leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen „Angelschein“ zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen „Wunsch-Termin“ besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Prüfungstermine 2024
Die nächste Fischerprüfung findet am 15. und 16. November 2024 statt. Sie können sich über den unten aufgeführten Link anmelden.
Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
- Fischerprüfung - Zulassung
- Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde
- Fischerprüfung - Ausstellung Ersatzzeugnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei
- Übersicht der Kursanbieter im Kreis Soest
- Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung und Fischereischein
Unsere Onlinedienste “Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde” und “Ausstellung Ersatzzeugnis” zu diesem Thema stehen leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen „Angelschein“ zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen „Wunsch-Termin“ besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Prüfungstermine 2024
Die nächste Fischerprüfung findet am 15. und 16. November 2024 statt. Sie können sich über den unten aufgeführten Link anmelden.
Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
- Fischerprüfung - Zulassung
- Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde
- Fischerprüfung - Ausstellung Ersatzzeugnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei
- Übersicht der Kursanbieter im Kreis Soest
- Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung und Fischereischein
Sonja
Todzi
Außenstelle Wisbyring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- sonja.todzi@kreis-soest.de
Fischerprüfung
Unsere Onlinedienste “Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde” und “Ausstellung Ersatzzeugnis” zu diesem Thema stehen leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen „Angelschein“ zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen „Wunsch-Termin“ besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Prüfungstermine 2024
Die nächste Fischerprüfung findet am 15. und 16. November 2024 statt. Sie können sich über den unten aufgeführten Link anmelden.
Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
Onlinedienste
Downloads
Kosten
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung
Kontakt
Informations- und Erfahrungsaustausch mit Anglern und Fischereigenossenschaften
Der Kreis Soest organisiert regelmäßig Infoveranstaltungen für Angler und Fischereigenossen. Die Präsentationsunterlagen zu den Vorträgen finden sich nachfolgend.