Ina
Schuster
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- ina.schuster@kreis-soest.de
Regina
Betten
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zentralevergabestelle@kreis-soest.de
Bieterkartei
In der sogenannten "Zentralen Bieterkartei" (ZBK) der Kreisverwaltung Soest sind diejenigen Unternehmen gelistet, deren Eignung im Sinne des Vergaberechts durch den Kreis Soest festgestellt wurde. Bei Verhandlungsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen und Freihändigen Vergaben von Bauleistungen sowie Beschränkten Vergaben beteiligt der Kreis Soest Unternehmen aus dieser Kartei ohne vorgezogene Eignungsprüfung.
Um sicherzustellen, dass nicht mehrfach dieselben Unternehmen berücksichtigt werden, werden die Unternehmen nach einem rotierenden System beteiligt.
Bieterkartei
- Unternehmen, die sich für die Aufnahme in die "Zentrale Bieterkartei" (ZBK) der Kreisverwaltung Soest interessieren, können sich mit dem Bewerbungsbogen bei der Zentralen Vergabestelle bewerben.
- Die Aufnahme in die ZBK ist für Unternehmen kostenfrei.
- Die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen haben nur für die Dauer eines Kalenderjahres (01.01.-31.12.) Gültigkeit. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass nach Ablauf des Jahres diese Unterlagen aktualisiert werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine Löschung aus der ZBK.
- Unabhängig davon sind Änderungen an den abgegebenen Unterlagen unverzüglich der Zentralen Vergabestelle mitzuteilen.
- Der Bewerbungsbogen für die ZBK steht auf dieser Seite im Download-Bereich.
Neuantrag / Aktualisierungsantrag für die zentrale Bieterkartei
Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden die Neu- und Aktualisierungsanträge der Bieterkartei digitalisiert und können nun über das Online-Formular (siehe unter Links) stellen.
Bieterkartei einsehen
Die Zentrale Bieterkartei (ZBK) können ausschließlich ausgewählte Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung, von kreisangehörigen Städten und Gemeinden und vom Jobcenter AHA. Es wird ein Passwort benötigt. Zugriffe erteilt auf Nachfrage die Zentrale Vergabestelle.
Downloads
Rechtsgrundlagen
- Unterschellenvergabeordnung (UVgO)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)