Der Kreis Soest hat jetzt per Allgemeinverfügung die Nutzung der Nachtsichtgeräte erlaubt. Grundsätzlich sind diese bei der Jagd nämlich verboten. Das hat unter anderem den Grund, dass die Jagd so waidgerecht und mit so wenigen Hilfsmitteln wie möglich gestaltet werden muss. Mit der neuen Regelung soll den Jägerinnen und Jägern nun die Jagd auf Wildschweine aus Gründen der ASP-Prävention erleichtert werden.
Im Kreis Soest ist bisher kein Fall der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. In Südwestfalen ist die hochansteckende Tierseuche jedoch angekommen: Im Juni wurden Fälle in Kirchhundem (Kreis Olpe) gemeldet, Anfang dieses Monats bei Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein).
Die Allgemeinverfügung vom 9. Juli 2025 steht unter www.kreis-soest.de/amtsblatt zum Download bereit.
Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Bei der für den Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest (ASP) tritt bei Schweinen sehr hohes Fieber auf. Erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Eine ASP-Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren oder daran erkranken. Auch der Verzehr kontaminierter Lebensmittel ist für den Menschen ungefährlich.
Ursprünglich war das Vorkommen der Tierseuche auf Afrika begrenzt. Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hatte, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10. September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt.