Verpflichtungserklärung - Langfristiger Aufenthalt
Wenn Sie den Aufenthalt von ausländischen Bekannten oder Verwandten in Deutschland finanzieren möchten, müssen Sie dies in der Regel durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung offiziell bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnortes erklären. Für bestimmte Zwecke, wie ein Studium, ist dies möglich.
Mit der Verpflichtungserklärung können Ihre Bekannten oder Verwandten dann einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern, um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen gesichert ist.
Verpflichtet - wozu?
Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich dazu bereit, alle Kosten Ihres Verwandten oder Bekannten für seinen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Sie sind mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Finanzierung Ihres Verwandten oder Bekannten zuständig.
Sollte Ihr Verwandter oder Bekannter öffentliche Mittel beantragen, sind Sie verpflichtet, diese zu erstatten. Dies gilt auch nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, sollte Ihr Verwandter oder Bekannter Deutschland nicht verlassen.
Zu den Kosten, die Sie für Ihren Verwandten oder Bekannten übernehmen müssen, gehören insbesondere:
- der Lebensunterhalt
- die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
- die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen
Außerdem ist jede in Deutschland lebende Person grundsätzlich verpflichtet, einer gesetzlichen oder gleichwertigen privaten Krankenversicherung beizutreten. Daher sind Sie verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge Ihres Bekannten oder Verwandten zu bezahlen.
Termine und Zusendung von Unterlagen
- Nutzen Sie bitte für die Übermittlung erforderlicher Daten und die Übersendung von Unterlagen unseren Onlinedienst: Verpflichtungserklärung – VISITVIS-Online.
- Für Terminanfragen und die Übersendung erforderlicher Unterlagen können Sie alternativ unser Kontaktformular (siehe unten) für Terminanfragen nutzen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen (zum Beispiel für die Belehrung vor der Abgabe der Verpflichtungserklärung und die Abgabe der Verpflichtungserklärung) notwendig. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung des Anliegens finden ohne Ihre Anwesenheit statt.
- Wenn Sie die Unterlagen vollständig elektronisch oder per Post eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Danach erhalten Sie von uns einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
- Wichtig: Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abgeben möchten, müssen Sie auch gemeinsam bei uns vorsprechen.
- Postanschrift: Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Postfach 1752, 59491 Soest
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Rentenbescheid oder aktuelle Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung
- Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweis über die monatliche Belastung
Zudem benötigen Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung die folgenden Angaben bzw. Unterlagen von Ihrem Bekannten oder Verwandten:
- Kopie des Reisepasses
- Anschrift im Herkunftsland
- geplante Aufenthaltsdauer
- 29 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu acht Wochen
- Verpflichtungserklärung - VISITVIS-Online
- Kontaktformular für Terminanfragen bei der Ausländerbehörde- Appointment request for residence
- Bescheinigung über das durchschnittliche Nettoeinkommen
- Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Selbstauskunft zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66,67,68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verpflichtungserklärung § 68 in Verbindung mit §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- aufenthalt@kreis-soest.de
Wenn Sie den Aufenthalt von ausländischen Bekannten oder Verwandten in Deutschland finanzieren möchten, müssen Sie dies in der Regel durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung offiziell bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnortes erklären. Für bestimmte Zwecke, wie ein Studium, ist dies möglich.
Mit der Verpflichtungserklärung können Ihre Bekannten oder Verwandten dann einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern, um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen gesichert ist.
Verpflichtet - wozu?
Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich dazu bereit, alle Kosten Ihres Verwandten oder Bekannten für seinen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Sie sind mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Finanzierung Ihres Verwandten oder Bekannten zuständig.
Sollte Ihr Verwandter oder Bekannter öffentliche Mittel beantragen, sind Sie verpflichtet, diese zu erstatten. Dies gilt auch nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, sollte Ihr Verwandter oder Bekannter Deutschland nicht verlassen.
Zu den Kosten, die Sie für Ihren Verwandten oder Bekannten übernehmen müssen, gehören insbesondere:
- der Lebensunterhalt
- die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
- die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen
Außerdem ist jede in Deutschland lebende Person grundsätzlich verpflichtet, einer gesetzlichen oder gleichwertigen privaten Krankenversicherung beizutreten. Daher sind Sie verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge Ihres Bekannten oder Verwandten zu bezahlen.
Termine und Zusendung von Unterlagen
- Nutzen Sie bitte für die Übermittlung erforderlicher Daten und die Übersendung von Unterlagen unseren Onlinedienst: Verpflichtungserklärung – VISITVIS-Online.
- Für Terminanfragen und die Übersendung erforderlicher Unterlagen können Sie alternativ unser Kontaktformular (siehe unten) für Terminanfragen nutzen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen (zum Beispiel für die Belehrung vor der Abgabe der Verpflichtungserklärung und die Abgabe der Verpflichtungserklärung) notwendig. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung des Anliegens finden ohne Ihre Anwesenheit statt.
- Wenn Sie die Unterlagen vollständig elektronisch oder per Post eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Danach erhalten Sie von uns einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
- Wichtig: Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abgeben möchten, müssen Sie auch gemeinsam bei uns vorsprechen.
- Postanschrift: Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Postfach 1752, 59491 Soest
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Notwendige Unterlagen
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Rentenbescheid oder aktuelle Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung
- Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweis über die monatliche Belastung
Zudem benötigen Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung die folgenden Angaben bzw. Unterlagen von Ihrem Bekannten oder Verwandten:
- Kopie des Reisepasses
- Anschrift im Herkunftsland
- geplante Aufenthaltsdauer
Bearbeitungsdauer
- bis zu acht Wochen
Kosten
- 29 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)