Aufenthaltserlaubnis - Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten
Migration und Aufenthalt
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- aufenthalt@kreis-soest.de
Wenn Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung besitzen, aber dann die familiäre Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Voraussetzungen
Aktuell müssen Sie im Besitz einer der folgenden Aufenthaltserlaubnisse sein:
- Familienzusammenführung zum deutschen Ehegatten (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
- Familienzusammenführung zum ausländischen Ehegatten (§ 30 Abs. 1 AufenthG)
- Familienzusammenführung als sonstiger Familienangehöriger (§ 36 Abs. 2 AufenthG)
Außerdem muss die familiäre Lebensgemeinschaft drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben oder Ihr Familienangehöriger gestorben sein, während die familiäre Lebensgemeinschaft bestand. Von dem dreijährigen Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft kann im Ausnahmefall abgesehen werden, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt.
Lebensunterhalt
Die Ausländerbehörde kann im ersten Jahr nach der Aufhebung der Lebensgemeinschaft (zum Beispiel wegen Trennung) Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern, auch wenn Sie öffentliche Mittel für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Anschließend müssen Sie sich selbst versorgen können.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht wird Ihnen zunächst für ein Jahr erteilt und anschließend für jeweils maximal zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialhilfebescheid)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Bearbeitungsdauer
- Bis zu 12 Wochen
Kosten
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)