Neu im Kreis Soest? - Anmeldung als Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich nach Einzug in ihre neue Wohnung im Bürgerbüro Ihres Wohnortes anmelden. Bitte beachten Sie, dass für die Stadt Lippstadt die Ausländerbehörde Lippstadt zuständig ist.
Kontakt mit der Ausländerbehörde des Kreises Soest
Die Ausländerbehörde erfährt über die Anmeldung durch das zuständige Einwohnermeldeamt. Es muss hierfür nichts veranlasst werden. Wenn Sie bereits im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind, wird bei der Anmeldung darauf die neue Anschrift eingetragen.
Sie müssen sich nur dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, wenn:
- ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss,
- der Aufenthaltstitel oder die Beschäftigungserlaubnis in Kürze ablaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Migration und Aufenthalt.
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So erreichen Sie uns
Terminvereinbarung
- Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
- Online-Termine können Sie aktuell nur für die Übertragung und Abholung von Aufenthaltstiteln vereinbaren.
- Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
- Terminsprechstunden:
- Montag von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag von 7 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag von 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr