Neu im Kreis Soest? - Anmeldung als Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich nach Einzug in ihre neue Wohnung im Bürgerbüro Ihres Wohnortes anmelden. Bitte beachten Sie, dass für die Stadt Lippstadt die Ausländerbehörde Lippstadt zuständig ist.
Kontakt mit der Ausländerbehörde des Kreises Soest
Die Ausländerbehörde erfährt über die Anmeldung durch das zuständige Einwohnermeldeamt. Es muss hierfür nichts veranlasst werden. Wenn Sie bereits im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind, wird bei der Anmeldung darauf die neue Anschrift eingetragen.
Sie müssen sich nur dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, wenn:
- ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss,
- der Aufenthaltstitel oder die Beschäftigungserlaubnis in Kürze ablaufen.
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Migration und Aufenthalt.
Kontakt
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 8 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 7 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 17 Uhr |
Freitag: | 8 bis 12 Uhr |