Freiwillige Ausreise

Freiwillige Ausreise

Ausländerinnen und Ausländern, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, keinen Duldungsgrund haben und vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, empfehlen wir dringend mit uns über eine freiwillige Ausreise zu sprechen.

Freiwillige Ausreise bedeutet die Ausreise aus dem Bundesgebiet und Rückkehr in Ihr Heimatland beziehungsweise ein Land, in dem Ihnen ein längerfristiger Aufenthalt erlaubt ist.

Wie kann ich eine Abschiebung vermeiden?

Die Ausländerbehörde ist in den oben genannten Fällen gesetzlich verpflichtet, Ihre Abschiebung durchzuführen. Treten Sie möglichst früh in Kontakt mit uns, um eine Abschiebung zu vermeiden und um Ihre ausländerrechtliche Situation inklusive Aufenthaltsperspektiven, Rückkehr ins Heimatland und eventuelle Möglichkeiten der Wiedereinreise ins Bundesgebiet zu besprechen.

Wie können Sie Ihre freiwillige Ausreise planen?

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer freiwilligen Ausreise benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Ausreise selbstständig zu planen.

Wie bekomme ich Unterstützung für die Ausreise?

  • Wenn Sie asylberechtigt sind, sich im Asylverfahren befinden oder vollziehbar ausreisepflichtig sind, bestehen in der Regel Fördermöglichkeiten. Diese können eine organisatorische, finanzielle und medizinische Unterstützung erhalten. Auch gibt es verschiedene Programme, die Sie bei der Reintegration in Ihrem Heimatland unterstützen können.
  • Die Art und Höhe der Unterstützung hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab und wird regelmäßig angepasst.
  • Einen ersten Überblick über Arten und Höhe der derzeitigen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite Freiwillige Rückkehr „Returning from Germany“.
  • Gerne können Sie sich auch beim für Sie zuständigen Sozialamt über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.
  • Des Weiteren können Sie sich auch an folgende Stellen wenden, um sich über die für Sie in Betracht kommenden Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren:

Deutsches Rotes Kreuz Hamm
Rückkehrberatung
Ostenwall 61
59065 Hamm

Telefon: 02381 / 876 84 08
E-Mail: rueckkehrberatung@drk-hamm.de
Web: https://rueckkehrberatung-drk-hamm.de/

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die freiwillige Ausreise benötigen Sie einen Reisepass oder ein Passersatzpapier, mit dem Ihnen die Einreise in Ihr Heimatland möglich ist. In der Regel stellen die Vertretungen Ihres Heimatlandes in Deutschland (Botschaft oder Konsulat) Ihnen auch ein Dokument aus, welches Sie zur einmaligen Einreise in Ihr Heimatland berechtigt. Wenden Sie sich für die Ausstellung eines Reisepasses oder entsprechenden Ersatzdokuments bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatlandes in Deutschland: Vertretungen fremder Staaten in Deutschland

Was ist, wenn ich medizinische Einschränkungen habe?

  • Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die Ihre Ausreise nicht einschränkt, ist diese in der Regel möglich. Wenn Sie nicht uneingeschränkt reisefähig sind, aber dennoch ausreisen möchten, können Sie eine entsprechende Unterstützung für die Rückreise beantragen, mit der Ihnen bei der Rückreise zusätzlich geholfen wird.
  • Wenn Sie schwanger sind und in Ihr Heimatland zurückreisen wollen, benötigen Sie möglicherweise einen Nachweis von Ihrem Frauenarzt, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind die Reise anzutreten.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

  • Wenn Sie den Gedanken gefasst haben, freiwillig ausreisen zu wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Für die Vereinbarung eines Rückkehrberatungstermins bei der Ausländerbehörde nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen:

  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details