Erlaubnis für eine nebenberufliche Selbständigkeit
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer können neben ihrem Hauptaufenthaltszweck – zum Beispiel ein Studium – selbstständig arbeiten. Hierfür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere darf Ihre selbstständige Tätigkeit Ihren Aufenthaltszweck nicht gefährden.
Antrag stellen
Sie möchten neben Ihrem Aufenthaltszweck einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Dann stellen Sie formlos einen Antrag bei der Ausländerbehörde. In dem Antrag sollten Sie erklären, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten und in welchem zeitlichen Umfang Sie Tätigkeit ausüben sollen.
- Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sollten Sie zudem Auftragsangebote einreichen.
- Wenn Sie sich mit einem Unternehmen selbstständig machen möchten, sollten Sie einen Businessplan vorbereiten und einreichen.
- Studierende benötigen zudem noch eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit den Studienerfolg nicht negativ beeinflusst.
Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie hierüber nach der Beantragung informieren.
Verfahren
Nachdem Sie die nebenberufliche Selbstständigkeit beantragt haben, prüfen wir, ob wir die Tätigkeit neben Ihrem Hauptaufenthaltszweck erlauben können. Sollte die Erlaubnis möglich sein, informieren wir Sie schriftlich. Anschließend können Sie im Ausländeramt Ihr Zusatzblatt ändern lassen. Für Ihre Vorsprache benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Zusatzblatt.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 12 Wochen
Kosten
- Gebühr: 50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)