Ausbildungsduldung
Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung aufnehmen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung erhalten. Eine Ausbildungsduldung bietet die Chance, im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung
- Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt
Die Anforderungen müssen alle erfüllt sein. Es gibt keine Ausnahmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie uns gerne.
Ausschlussgründe
In folgenden Fällen darf keine Ausbildungsduldung erteilt werden:
- Ihre Duldung hat den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ und/oder ist mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“ versehen
- Bei Beantragung der Ausbildungsduldung noch nicht drei Monate im Besitz einer Duldung, sofern die Ausbildung nicht als Asylbewerber begonnen wurde
- Ihre Identität wurde nicht im Rahmen der geltenden Fristen geklärt
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten von insgesamt mehr als 50 Tagessätzen
- Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen oder deren Unterstützung
- Es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis
Termin vereinbaren
Bitte beachten: Für die Erteilung der Ausbildungsduldung ist ein Termin erforderlich. Ein Termin übersenden wir Ihnen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Geltungsdauer
Falls Ihr Antrag auf Ausbildungsduldung genehmigt wurde, werden Sie und gegebenenfalls auch Ihre Familienangehörigen für die Dauer der Ausbildung geduldet. Die Ausbildungsduldung erhält den Zusatz, dass Ihnen die Ausbildung bei Ihrem Ausbildungsbetrieb erlaubt ist. Sollten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln wollen, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, damit wir die Änderung Ihrer Duldung prüfen können.
Ihr Ausbildungsbetrieb erhält bei der Erteilung der Ausbildungsduldung ein Informationsschreiben und ist verpflichtet die Ausländerbehörde zu informieren, sollte das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen werden. Die erteilte Ausbildungsduldung erlischt kraft Gesetzes, wenn Sie wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt werden (über 50 Tagessätze) oder Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen herstellen oder diese unterstützen.
Ausbildungsplatz verloren, was nun?
Wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz verlieren oder die Ausbildung abbrechen ist Ihre Ausbildungsduldung nicht mehr gültig. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, kann die Ausländerbehörde jedoch eine Duldung für sechs Monate erteilen. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Ausbildungsplatz finden, muss geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet verlassen müssen.
Perspektive
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird Ihnen eine Duldung für sechs Monate erteilt um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Arbeitsplatz finden, muss auch in diesem Fall geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet verlassen müssen.
Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung in Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder zeitnah nach Beendigung der Ausbildung einen passenden Arbeitsplatz finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierter Geduldeter beantragen.
Erlöschen bei Verlassen des Bundesgebietes
Eine erteilte Ausbildungsduldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt kraft Gesetzes bei Verlassen des Bundesgebietes und kann unter Umständen nicht neu erteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie „nur“ für wenige Stunden in ein Nachbarland (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) reisen. Eine Ausbildungsduldung berechtigt weder zur Einreise in ein anderes Land, noch zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet.
Wenn Sie eine Ausbildungsduldung beantragen wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie eines Identitätsnachweises gegebenenfalls mit Übersetzung
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Berufsausbildungsvertrag sowie die Eintragungsbestätigung der zuständigen Stelle bzw. Kammer (zum Beispiel Handwerkskammer)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
- bis zu 37 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bis zu acht Wochen
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- aufenthalt@kreis-soest.de
Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung aufnehmen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung erhalten. Eine Ausbildungsduldung bietet die Chance, im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung
- Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt
Die Anforderungen müssen alle erfüllt sein. Es gibt keine Ausnahmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie uns gerne.
Ausschlussgründe
In folgenden Fällen darf keine Ausbildungsduldung erteilt werden:
- Ihre Duldung hat den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ und/oder ist mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“ versehen
- Bei Beantragung der Ausbildungsduldung noch nicht drei Monate im Besitz einer Duldung, sofern die Ausbildung nicht als Asylbewerber begonnen wurde
- Ihre Identität wurde nicht im Rahmen der geltenden Fristen geklärt
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten von insgesamt mehr als 50 Tagessätzen
- Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen oder deren Unterstützung
- Es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis
Termin vereinbaren
Bitte beachten: Für die Erteilung der Ausbildungsduldung ist ein Termin erforderlich. Ein Termin übersenden wir Ihnen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Geltungsdauer
Falls Ihr Antrag auf Ausbildungsduldung genehmigt wurde, werden Sie und gegebenenfalls auch Ihre Familienangehörigen für die Dauer der Ausbildung geduldet. Die Ausbildungsduldung erhält den Zusatz, dass Ihnen die Ausbildung bei Ihrem Ausbildungsbetrieb erlaubt ist. Sollten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln wollen, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, damit wir die Änderung Ihrer Duldung prüfen können.
Ihr Ausbildungsbetrieb erhält bei der Erteilung der Ausbildungsduldung ein Informationsschreiben und ist verpflichtet die Ausländerbehörde zu informieren, sollte das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen werden. Die erteilte Ausbildungsduldung erlischt kraft Gesetzes, wenn Sie wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt werden (über 50 Tagessätze) oder Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen herstellen oder diese unterstützen.
Ausbildungsplatz verloren, was nun?
Wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz verlieren oder die Ausbildung abbrechen ist Ihre Ausbildungsduldung nicht mehr gültig. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, kann die Ausländerbehörde jedoch eine Duldung für sechs Monate erteilen. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Ausbildungsplatz finden, muss geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet verlassen müssen.
Perspektive
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird Ihnen eine Duldung für sechs Monate erteilt um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Arbeitsplatz finden, muss auch in diesem Fall geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet verlassen müssen.
Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung in Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder zeitnah nach Beendigung der Ausbildung einen passenden Arbeitsplatz finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierter Geduldeter beantragen.
Erlöschen bei Verlassen des Bundesgebietes
Eine erteilte Ausbildungsduldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt kraft Gesetzes bei Verlassen des Bundesgebietes und kann unter Umständen nicht neu erteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie „nur“ für wenige Stunden in ein Nachbarland (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) reisen. Eine Ausbildungsduldung berechtigt weder zur Einreise in ein anderes Land, noch zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet.
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Ausbildungsduldung beantragen wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie eines Identitätsnachweises gegebenenfalls mit Übersetzung
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Berufsausbildungsvertrag sowie die Eintragungsbestätigung der zuständigen Stelle bzw. Kammer (zum Beispiel Handwerkskammer)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bearbeitungsdauer
- bis zu acht Wochen
Kosten
- bis zu 37 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)