Um brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli angeleint werden. In Naturschutzgebieten gilt ganzjährig ein Anleingebot. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und -halter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen schon in ihrer Nachbarschaft auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Weitere Vogelschutzgebiete im Kreis sind Möhnesee und Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen.