Geflügelpest in Hamm wirkt sich auf Kreis Soest aus

Überwachungszone umfasst Teile von Werl

Kaum war die letzte Geflügelpest-Überwachungszone im Nordosten des Kreisgebietes aufgehoben, beschäftigt ein neuer Fall den Nordwesten: In einem Geflügelbestand in Hamm besteht der Verdacht auf einen Geflügelpest-Ausbruch. Nach der Bestätigung durch das Chemische Veterinär Untersuchungsamt (CVUA) Arnsberg wurde neben einer Schutzzone (Umkreis von 3,1 Kilometern um den betroffenen Betrieb) auch eine Überwachungszone (Umkreis von zehn Kilometern) gebildet, die Teile von Werl betrifft.

Karte Überwachungszone Werl
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der benachbarten Stadt Hamm wurde eine Überwachungszone gebildet, die Teile von Werl betrifft. Karte: © Geobasis NRW

Zur weiteren Abklärung wurden Proben an das Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geschickt. Bis auch das FLI die Geflügelpest bestätigt, wird von einem Verdachtsfall gesprochen. Auf Anordnung des auch für Hamm zuständigen Veterinärdiensts des Kreises Unna waren bereits am Samstag vorsorglich rund 8.000 Tiere aus dem betroffenen Bestand in Hamm getötet worden.

Auch der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die nötigen Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu unterbinden. Im Amtsblatt des Kreises Soest werden die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Überwachungszone einhalten müssen.

Für die Überwachungszone, in die auch Teile von Werl-Hilbeck fallen, gelten nun besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel mitteilen. Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter müssen außerdem strenge Hygienevorschriften beachten.

Welche weiteren Regelungen im Einzelnen zwingend zu beachten sind, ist im Amtsblatt des Kreises Soest aufgeführt. Es wird am heutigen Montag, 29. Dezember, veröffentlicht und erlangt dann am Dienstag, 30. Dezember, Rechtskraft.

Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Der Kreisveterinärdienst bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen.

Weitere Infos gibt es auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest. Dort finden Bürgerinnen und Bürger, die wissen möchten, ob sie in der Überwachungszone liegen, auch einen Link zu einer Übersichtskarte.

Hintergrund: Geflügelpest
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.