Geflügelpest: Letzte Überwachungszone aufgehoben

Veterinärdienst bittet aber weiterhin um konsequente Einhaltung der Biosicherheitsregeln

Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat auch die letzte der drei im Kreisgebiet eingerichteten Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Sie war am 25. November in Kraft getreten nach einem Ausbruch der Aviären Influenza im Nachbarkreis Paderborn. Auch wenn mit dem Wegfall der Beobachtungsgebiete die Auflagen für die Geflügelhalter entfallen, appelliert Kreisveterinärdirektorin Dr. Martina Poppe, weiterhin Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Kreishaus, über dem ein großes I für "Information" liegt - Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Der Kreis informiert. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein. Das Seuchengeschehen bei Kranichen sei in Deutschland zwar weitgehend abgeklungen, das Virus zirkuliere jedoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation, so das FLI. „Es ist deshalb wichtig, dass Geflügelhalter die Biosicherheitsregeln weiterhin konsequent beachten“, sagt Dr. Poppe. Insbesondere weist sie auf folgende Maßnahmen hin:

  • Futterstellen und Tränken für Wildvögel unzugänglich platzieren.
  • Geflügel unbedingt mit Leitungswasser tränken, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen gehaltenes Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  • Strikte Trennung zwischen stalleigener Kleidung (inklusive Schuhen) und Straßenkleidung.
  • Stallkleidung regelmäßig bei über 60 Grad waschen.
  • Vor und nach Arbeiten bei den Vögeln gründlich Hände waschen.
  • Neue Tiere für einige Tage vom Rest der Herde trennen und auf mögliche Krankheitszeichen achten.
  • Keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter leihen bzw. verleihen.
  • Ställe und Ausrüstung regelmäßig reinigen und desinfizieren.
  • Futter, Einstreu, etc. bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot entsorgen.
  • Kontakt zu betriebsfremdem Geflügel vermeiden.

Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinärdienst schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten können Meldungen unter den Notrufnummern 110 oder 112 erfolgen. Auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest gibt es weitere Informationen zur Geflügelpest.