Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften darf auch unabhängig von besonderen Gefahrensituationen auf 30 km/h reduziert werden. Diese Neuregelung der Straßenverkehrsordnung sorgt passend zum Schulbeginn in Welver für mehr Sicherheit für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Der Kreis Soest und die Gemeinde haben die Neuregelung an hochfrequentierten Schulwegen im Welveraner Zentralort umgesetzt.