FAQ

Allgemeine Fragen und Antworten
  • Was ist passiert?
    Der kommunale Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) wurde in der Nacht zum Montag, 30. Oktober, 2023 Opfer eines Cyberangriffs.
  • Wer ist betroffen?
    Wie insgesamt 72 Kommunen sind der Kreis Soest und die Städte und Gemeinden an den Dienstleister SIT angebunden und damit jetzt betroffen.
  • Welche Folgen hat der Cyberangriff?
    Die SIT hat nach dem Angriff aus Sicherheitsgründen vorsorglich alle Systeme heruntergefahren und alle Kommunen vom Netz genommen. Parallel dazu prüfen die hauseigenen IT-Experten des Kreises Soest alle Systeme und Anwendungen.
    Durch den IT-Ausfall sind die Abteilungen nach wie vor komplett von ihren Fachverfahren abgeschnitten und deshalb nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig.  

  • Wie ist der Kreis Soest für Bürgerinnen und Bürger erreichbar?
    Kreishaus und Nebenstellen bleiben geöffnet, viele Bürgeranliegen können dort aber nicht bearbeitet werden. Telefonisch ist die Kreisverwaltung jedoch erreichbar. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter ihren Durchwahlen, auch die zentrale Rufnummer Tel. 02921/30-0 ist erreichbar. Per E-Mail ist der Kreis Soest für Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

  • Auf welchem Wege informiert der Kreis Soest die Presse und Öffentlichkeit?
    Da Pressemitteilungen über einen externen Dienstleister versendet werden und auch Zugriff auf die Social-Media-Kanäle besteht, können Presse und Öffentlichkeit auf diesen beiden Wegen informiert werden. Die Pressemitteilungen des Kreises Soest können von allen Interessierten unter https://www.presse-service.de/ abonniert werden.

  • Sind einzelne Bereiche weiterhin arbeitsfähig?
    Das wichtigste: Die Rettungsleitstelle ist bei Notrufen (112) ohne Einschränkungen erreichbar.
    In einzelnen weiteren Bereichen laufen die Dienstgeschäfte auch mit Kundinnen und Kunden weiter: So finden beispielsweise die Schuleingangsuntersuchungen, zu denen die Familien Termine erhalten haben, weiterhin statt. Auch Kita-Anmeldungen übers Kita-Portal, Bewerbungsverfahren, das Kreistagsinformationssystem, Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz u.v.m. funktionieren reibungslos.

  • Wie lange wird der IT-Ausfall dauern?
    Das ist nach Angaben der SIT und Experteneinschätzungen ungewiss.

  • Was machen Kreis Soest und SIT, um das Problem zu beheben?
    Seit Bekanntwerden des Cyberangriffs arbeiten mehrere Krisenstäbe bei der SIT rund um die Uhr daran, den Umfang des entstandenen Schadens zu einzuschätzen, diesen auf ein Mindestmaß zu begrenzen sowie die ersten Dienstleistungen wieder verfügbar zu machen. Die kreiseigene IT unterstützt die SIT mit Hochdruck und arbeitet an Lösungen.


Fragen und Antworten aus den Abteilungen

Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Bereich Kfz-Zulassungen:
  • Ist eine Terminbuchung erforderlich?
    Ja. Die Zulassungsstellen Soest und Lippstadt arbeiten ausschließlich mit Terminen. Bitte buchen Sie Ihren Termin online und wählen das passende Anliegen bei Ihrer Terminbuchung aus: https://kreis-soest.termine-reservieren.online/

    Für Händler und Zulassungsdienste gelten die üblichen Abgabezeiten.

  • Kann ich für Führerscheinangelegenheiten auch Termine buchen?
    Nein. Über die Terminbuchung besteht weiterhin keine Auswahl eines Führerscheinanliegens. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zum Bereich Führerscheinangelegenheiten.

  • Welche Kennzeichen können zugeteilt werden?

  • Wunschkennzeichen:
    Wunschkennzeichenreservierungen, die ab dem 1. August 2023 getätigt wurden, werden bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises in schriftlicher Form (z. B. Reservierungsbestätigung mit PIN, Quittung) akzeptiert und können auch nur im Rahmen eines konkreten Zulassungsvorganges zugeteilt werden.

  • Verbleibskennzeichen:
    Verbleibskennzeichen (gleiches Fahrzeug, gleicher Halter) können zugeteilt werden, solange die Reservierung nicht abgelaufen ist. Die Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.

  • Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung
    Kennzeichen von Fahrzeugen, die seit dem 30. Oktober 2023 (Zeitpunkt Cyberangriff) innerhalb und außerhalb des Kreises Soest abgemeldet wurden, können auf ein neues Fahrzeug zugeteilt werden. Voraussetzung: Es gibt einen Nachweis über die Abmeldung und der Halter ist gleich.

  • Kennzeichenübernahme
    Die Kennzeichenübernahme (Außerbetriebsetzung und Anmeldung im gleichen Termin) ist uneingeschränkt möglich.

  • Kennzeichenreservierung
    Die Reservierung als Wunsch- oder Verbleibskennzeichen bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist im Termin möglich.

  • Hinweis
    Eine „freie“ Wunschkennzeichenreservierung ist momentan weder am Schalter, noch online möglich. Erst mit Freischaltung des Online-Portals können Wunschkennzeichen wieder uneingeschränkt reserviert werden. Ein konkreter Zeitpunkt steht hierfür noch nicht fest.

    In allen anderen Fällen erhalten die Fahrzeuge SO-/LP-Serienkennzeichen.

  • Muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug umschreiben?
    Nein. Egal, ob BF, MI oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Kreis Soest in anderen Kreisen angemeldet wurden, werden nach und nach von Amts wegen in das Register des Kreises Soest umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Sie als Fahrzeughalter müssen also nicht selber tätig werden.

  • Kann ich auf ein SO-/LP-Kennzeichen umkennzeichnen?
    Ja, eine Umkennzeichnung von auswärtigen Kennzeichen auf Kennzeichen des Kreises Soest ist möglich.

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 entschieden, dass der Kreis Soest auf die Ummeldegebühr für Fahrzeuge verzichtet, die aufgrund des Cyberangriffs in der Zeit vom 30.10.23 bis 29.01.2024 in einer anderen Zulassungsstelle zugelassen wurden. Die Gebührenbefreiung ist zeitlich befristet vom 01.04.24 bis 31.03.2025 und gilt nur für die reinen Verwaltungsgebühren i. H. v. von 27,10 €. Die dem Kraftfahrtbundesamt zu erstatten­den Gebühren und die Sachkosten für Materialien sind ausgenommen.

    Neben den zu prägenden Kennzeichen sind von Ihnen damit Kosten i. H. v. von mindestens 1,20€ (bei reiner Umkennzeichnung auf ein Serienkennzeichen und ohne Ausstellung eines neuen Briefs) und max. 22,20€ zu zahlen.

    Bitte reservieren Sie sich für die Umkennzeichnung ab dem 01.04.2024 online einen Termin und wählen dabei das Anliegen „Umkennzeichnung (SO/LP) – Cyberangriff“ aus.

    Zu den Möglichkeiten der Kennzeichenwahl s. oben „Welche Kennzeichen können zugeteilt werden?“

    Hinweis:
    Eine Gebührenbefreiung für die Umkennzeichnung von einem auswärtigen Kennzeichen auf SO- oder LP-Kennzeichen ist nur einmalig pro Fahrzeug möglich.

  • Schilderpräger
    Die Schilderpräger sind grundsätzlich vor Ort bzw. im näheren Umfeld der Zulassungsstelle ansässig und zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle geöffnet.

Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Bereich Fahrerlaubnisse:
  • Allgemeines zu Fahrerlaubnissen
    Der Kreis Soest kann wieder Anträge zu Fahrerlaubnissen bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen gibt es derzeit noch längere Bearbeitungszeiten und die Bearbeitung vor Ort ist noch nicht möglich.
    Wir bitten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, damit die Rückstände schnellstmöglich aufgearbeitet werden können. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de.

  • Wie kann ich einen Führerschein beantragen?
    Nachfolgende Anträge können Sie bei Ihrer Ortsbehörde abgeben (außer Anträge für begleitetes Fahren ab 17), alternativ können Sie uns Ihren Antrag gern postalisch zusenden oder während der Öffnungszeit persönlich an der Infotheke in den Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt abgeben:

  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis
    Antrag Druckvorlage FE 2023

  • Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    Durch die erforderliche Beantragung des Führungszeugnisses sind die Anträge bei den Ortsbehörden zu stellen.
    Antrag Druckvorlage FE 2023


    Folgende Anträge senden Sie bitte postalisch direkt an den Kreis Soest oder geben sie während der Öffnungszeiten an den Infotheken in den Zulassungsstellen ab (keine Abgabe bei den Ortsbehörden!):

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – auch BF17
    Antrag Druckvorlage FE 2023 und Anlage BF 17

  • Antrag auf Verlängerung Klasse C, C1, C1E, CE, CE79 D, D1, D1E und DE
    Antrag Druckvorlage FE 2023

  • Antrag auf den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
    Antrag Druckvorlage FQN

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    Antrag Druckvorlage Fahrerkarte

  • Antrag auf Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
    Antrag Umtausch EU

  • Auch hier wird es durch die Vielzahl von Anträgen zu längeren Wartezeiten in der Bearbeitung kommen.

  • Mit Datum vom 06.12.2023 hat die Bezirksregierung Arnsberg eine Allgemeinverfügung erlassen, dass die Frist zum Pflichtumtausch für Fahrerlaubnisinhaber*innen der Geburtsjahre 1965 bis 1970 aus dem Kreis Soest nicht bis zum 19.01.2024 erfolgen muss, sondern die Umtauschfrist bis zum 19.07.2024 verlängert wird. Die Bezirksregierung empfiehlt, eine Kopie der Allgemeinverfügung bei Fahrten mit zu führen.

    Allgemeinverfügung

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Personenbeförderungsscheins
    Antrag Druckvorlage FE 2023

  • Antrag internationaler Führerschein
    Antragsformular internationaler Führerschein

  • Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR Staat ist grundsätzlich unbefristet in Deutschland gültig. Fahrerlaubnisse, deren Gültigkeitsfrist abläuft, können in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bitte nehmen Sie per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de Kontakt für eine Terminanfrage auf. Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt. Die Mitarbeiterinnen werden sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere abstimmen.

  • Die Anträge werden im Nachgang auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet. Für die Abholung werden Sie informiert.

  • Antrag Umtausch Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
    Bitte nehmen Sie per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de Kontakt für eine Terminanfrage auf. Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt. Die Mitarbeiterinnen werden sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere abstimmen.

  • Wie erhalte ich eine Karteikartenabschrift?
    Insbesondere für den Pflichtumtausch von Führerscheinen ist eine Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erforderlich.
    Diese können wieder erstellt und versendet werden.
    Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de oder alternativ über folgenden Link im Onlineportal https://serviceportal.kreis-soest.de/extension/service/call/db91b229-7e2b-41d0-a879-86c88986800b.

  • Was mache ich bei Verlust/Diebstahl eines Führerscheines?
    • Bei Diebstahl Ihres Führerscheindokumentes wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Polizeiwache und lassen den Diebstahl aufnehmen. Die Diebstahlanzeige reichen Sie anschließend mit dem Antrag für den Ersatz von Fahrerlaubnisdokumenten an der Infotheke in den Zulassungsstellen oder postalisch ein.
    • Bei Verlust Ihres Führerscheindokumentes reichen Sie bitte den Antrag für den Ersatz von Fahrerlaubnisdokumenten an der Infotheke in den Zulassungsstellen ein. Vor Ort müssen Sie eine Verlustanzeige ausfüllen, die dem Antrag anschließend beigefügt wird.
      Antrag Ersatz FE

  • Wie beantrage ich eine Fahrlehrererlaubnis bzw. eine Fahrschulerlaubnis?
    Die formlosen Anträge zu Fahrlehrerlaubnis bzw. Fahrschulerlaubnis können postalisch oder persönlich in Soest abgegeben werden, anschließend erfolgt die Bearbeitung.

  • Wie erledige ich einen Fahrschulwechsel?
    Ein Fahrschulwechsel kann auf dem Postweg, per E-Mail oder über die Fahrschule beantragt werden, anschließend erfolgt die Bearbeitung.

  • Wie reiche ich Unterlagen zu Eignungsüberprüfungen und Nachuntersuchungen ein?
    Die Einreichung von (fach-)ärztlichen Gutachten und medizinisch-psychologischen Gutachten kann während der Öffnungszeiten an der Infotheke in den Zulassungsstellen oder auf dem Postweg erfolgen.

  • Ich habe meine Fahrprüfung bestanden, wie bekomme ich jetzt meinen Führerschein?
    Die Aushändigung von vorläufigen Fahrberechtigungen kann derzeit noch nicht unmittelbar erfolgen. Nach bestandener Führerscheinprüfung können Sie sich ohne Termin an die Infotheken der Zulassungsstelle Soest bzw. Lippstadt wenden. Bei dem Wiederaufbau des Fachverfahrens mussten aus Sicherheitsgründen Fotos und Unterschriften gelöscht worden. Bitte bringen Sie neben der Prüfbescheinigung nochmals ein biometrisches Foto und eine Kopie vom Personalausweis mit.

    Zur weiteren Bearbeitung muss der Rücklauf des Prüfergebnisses vom TÜV abgewartet werden, diese werden zurzeit auf dem Postweg dem Kreis zugesendet. Die Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis kann erst im Nachhinein erfolgen, darüber werden Sie telefonisch informiert.

    Sollte es sich um eine Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnis handeln, ist zusätzlich die Vorlage der derzeit gültigen Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?
    Die Beantragung eines Führungszeugnisses erfolgt in Ihrer Ortsbehörde. In der Regel können Sie dabei gleich Ihren Antrag für die Fahrerlaubnis abgeben.

    Alternativ ist es möglich, beim Bundesministerium für Justiz online ein Führungszeugnis unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Abteilung Soziales:
  • Wie kann ich die Abteilung Soziales erreichen?
    Die Abteilung Soziales ist wie gewohnt telefonisch erreichbar. Anträge können postalisch, per E-Mail oder persönlich (möglichst nach Terminabsprache) abgegeben werden.
  • Bekomme ich meine Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgezahlt?
    Die Sozialhilfeleistungen werden termingerecht zum jeweiligen Monatsanfang ausgezahlt. Bei Rückfragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bzw. (im Bereich der Hilfe zur Pflege) beim Kreis Soest.
  • Wie kann ich Leistungen der sozialen Teilhabe beantragen?
    Die Antragsformulare sind über das Serviceportal des Kreises Soest aufrufbar. Sie finden dieses über den Button „Onlinedienste“ oder unter folgenden Links:
  • Bekomme ich mein Bürgergeld oder Leistungen nach dem SGB II ausgezahlt?
    Die Bearbeitung und Auszahlung des Bürgergeldes bzw. der Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) Soest ist von den Auswirkungen des Cyberangriffs nicht betroffen.
  • Wie können ambulante Pflegedienste die jährliche Investitionskostenförderung beantragen?
    Alle ambulanten Pflegedienste im Kreis Soest wurden per E-Mail angeschrieben und über das Antragsverfahren in diesem Jahr informiert. Sollten Sie keine Informationen erhalten haben, finden Sie hier die Unterlagen zur Antragsstellung:
  • Ich habe Fragen zur Pflegebedürftigkeit. Wie erreiche ich die Pflegeberater*innen beim Kreis Soest?
  • Petra Berghoff:
    • 02921/30-3826
    • Petra.berghoff@kreis-soest.de  
    • (Pflegefachkraft für den Bereich Geseke, Lippstadt, Lippetal, Anröchte, Rüthen, Warstein, Werl)
  • Uwe Brinker
    • 02921/30-2765
    • Uwe.brinker@kreis-soest.de
    • (Pflegefachkraft für den Bereich Bad Sassendorf, Erwitte, Soest, Möhnesee, Welver, Ense, Wickede (Ruhr))
  • Ich suche einen Kurzzeitpflegeplatz bzw. einen vollstationären Heimplatz. Wo kann ich suchen?
    Unter dieser Internetseite: https://heimfinder.nrw.de/ erfassen die Einrichtungen tagesaktuell Ihre freien Kapazitäten
  • Ich suche jemanden, der meinem Angehörigen im Haushalt hilft. Wo finde ich entsprechende Angebote?
    Unter https://angebotsfinder.nrw.de/uia/angebotsfinder können Sie Angebote nach Kriterien und PLZ filtern. Diese sind alle berechtigt, ihre Leistungen mit der Pflegekasse abzurechnen.
  • Ich möchte gerne die Podcasts der Pflegeberatung anhören, jedoch funktioniert die Pflegeatlas-Internet-Seite nicht.
    Den Podcast „Pflegeatlas“ können Sie selbstverständlich auch bei einigen anderen Podcast Anbietern direkt anhören. Dazu gehören z.B. Spotify, Apple, podcast.de, audacy – um nur ein paar zu nennen.
Abteilung IT und Verwaltungsdigitalisierung Bereich Wahlen:

Europawahl 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Hinsichtlich der Wahlberechtigung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament gilt zu beachten, dass durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 das aktive Wahlrecht von bisher 18 auf 16 Jahre abgesenkt wurde. Für die Bewerber wurde die Altersgrenze nicht gesenkt, diese müssen nach wie vor 18 Jahre alt sein.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für jede Wahl in Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen auf die Mithilfe von etwa 110.000 Wahlhelfenden angewiesen. Seien auch Sie ein Teil der Wahlorganisation und bewerben Sie sich bei Ihrer Kommune als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Hier geht es zum Video.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html.

Wer ist zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt?
Wahlvorschläge können von

  • Parteien und
  • sonstigen politischen Vereinigungen

eingereicht werden.

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können, anders als bei der Bundestagswahl, bei der Europawahl nicht kandidieren.

Die Voraussetzungen der Wahlteilnahme sind für Parteien und sonstige politische Vereinigungen identisch.

Wer kann als Bewerberin oder Bewerber aufgestellt werden?
Als Bewerbende beziehungsweise Ersatzbewerbende können nur Personen benannt werden, die nicht Mitglied einer anderen Partei beziehungsweise einer sonstigen politischen Vereinigung sind und in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung oder in einer Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerbenden hierzu gewählt worden sind.

Wo sind Wahlvorschläge einzureichen?
Wahlvorschläge (Listen für ein Land beziehungsweise gemeinsame Listen für alle Länder) sind bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.

Welche Frist ist bei der Einreichung zu beachten?
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge vorgesehene Frist endet am 83. Tag vor der Wahl (= 18. März 2024) um 18:00 Uhr.

Wie sind Wahlvorschläge einzureichen?
Zur Einreichung der Wahlvorschläge sind die von der Europawahlordnung vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke für Listen für ein Land (Anlage 12 zu § 32 Absatz 1 EuWO) sind bei der Landeswahlleitung NRW, die Vordrucke für gemeinsame Listen für alle Länder (Anlage 13 zu § 32 Absatz 1 EuWO) sind bei der Bundeswahlleiterin erhältlich. Die Vordrucke können auch in elektronischer Form bereitgestellt werden.

Hinweis: Die im Wahlverfahren vorgegebenen Fristen sind nur gewahrt, wenn die einzureichenden Unterlagen in Schriftform vorgelegt werden. Die Schriftform ist nur gegeben, wenn die schriftlich einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und bei dem zuständigen Wahlorgan im Original vorliegen; eine Übermittlung auf elektronischem Weg oder mit Fax ist deshalb nicht ausreichend.

Wer entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge?
Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge trifft der Bundeswahlausschuss.

Wann wird über die Zulassung entschieden?
Über die Zulassung entscheidet der Bundeswahlausschuss am 72. Tag vor der Wahl (= 29. März 2024).

Abteilung Rechnungsprüfung, Datenschutz und Vergabe:
  • Wo finde ich Informationen zu Vergabeverfahren?

Die Zentrale Vergabestelle veröffentlicht alle Bekanntmachungen und Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de). Über den Marktplatz können – wie gewohnt – Angebote abgegeben und mit der Zentralen Vergabestelle Nachrichten ausgetauscht werden.

Abteilung Finanzwirtschaft:
  • Ist meine Zahlung beim Kreis Soest eingegangen?
    Durch den Ausfall unseres Rechenzentrums kann zurzeit keine Auskunft erteilt werden. An einer Lösung wird gearbeitet.
Abteilung Personalentwicklung:
  • Kann ich mich aktuell noch bei der Kreisverwaltung Soest für einen Ausbildungs- oder Studiengang bewerben?
    Ja, unsere ausgeschriebenen Ausbildungs- und Studiengänge sind über www.interamt.de abrufbar. Bitte in das Suchfenster „Kreis Soest“ eingeben. Dort finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen. Bitte sehen Sie von Bewerbungen per E-Mail oder auf dem Postweg ab. Für Fragen rund um das Thema Ausbildung oder Studium steht Ihnen das Team Ausbildung telefonisch zur Verfügung.

  • Ich habe mich bereits beim Kreis Soest für einen Ausbildungs- und Studiengang beworben. Gibt es etwas zu beachten?
    Sie können davon ausgehen, dass die Auswahlverfahren regulär weitergeführt werden. Über Interamt kann weiterhin eine Kommunikation erfolgen. Sie können aber selbstverständlich gerne jederzeit telefonisch Kontakt aufnehmen.

  • Sind Praktika weiterhin bei der Kreisverwaltung Soest möglich?
    Ja! Anfragen zum Praktikum gerne per E-Mail an praktikum@kreis-soest.de. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich gerne.

Abteilung Ordnungsangelegenheiten-Gewerbe/Einbürgerung:
  • Wann erhalte ich den Gebührenbescheid bzw. die Erlaubnis nach § 34c GewO (Maklererlaubnis) oder für die Wiedergestattung der persönlichen Gewerbeausübung?
    Sobald die Zuverlässigkeit nachgewiesen ist, erhalten Sie den Gebührenbescheid bzw. die Erlaubnis, evtl. vorbehaltlich.

  • Kann ich meinen Antrag auf dem Postweg bzw. persönlich einreichen?
    Ja, ein persönliches Einreichen ist nach Terminabsprache möglich.

  • Bewachung: Wie lange dauert es noch, bis ich als Wachperson freigegeben werde?
    Der Zeitpunkt kann nicht benannt werden, da sich dies durch Systemausfälle verzögert, es wird an einer Lösung gearbeitet.

  • Wie arbeitet zur Zeit die Einbürgerungsstelle? Eine Bearbeitung der Anträge ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Falls Sie sich grundsätzlich zur Einbürgerung informieren möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html.
Abteilung Ordnungsangelegenheiten-Ausländerbehörde:
  • Wo ist der Eingang zur Ausländerbehörde?
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2, 59494 Soest
  • Wie lautet die postalische Anschrift?
    Kreis Soest, Ausländerbehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
  • Wie kann die Ausländerbehörde aktuell kontaktiert werden?
    • Über das Kontaktformular
    • Telefonisch unter 02921-30 3090 zu folgenden Zeiten:
    • Telefonsprechzeiten:
      • Montag von 8 bis 12 Uhr
      • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
      • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
      • Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr
      • Freitag von 8 bis 12 Uhr
    • Per Post (s.o.)
  • Ich habe mich beim Einwohnermeldeamt nach der Einreise aus dem Ausland angemeldet und benötige für einen weiteren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an.
    Bitte nutzen Sie diesen Link um einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu stellen: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 4, 16-17, 18-21, 22-26, 27-36a, 37-38a AufenthG.

  • Ich bin Schutzsuchende/r aus der Ukraine, neu eingereist und habe meinen Wohnsitz ordnungsgemäß im Kreis Soest genommen. Was soll ich tun?
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an.

  • Wo erhalte ich Informationen über die Verlängerung meines Aufenthaltstitels als Schutzsuchender aus der Ukraine?
    Informationen hierzu finden Sie im Hilfe-Portal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter „Germany4Ukraine“.

  • Nach meinem Kenntnisstand erfülle ich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und möchte daher einen Antrag stellen.
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an.
    Bitte nutzen Sie diesen Link um einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu stellen: Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz § 9-9c, § 18c, § 19c Absatz 4, § 21 Absatz 4, § 26 Absatz 3, § 26 Absatz 4 in Verbindung mit § 9 Absatz 2, § 28 Absatz 2, § 31 Absatz 3, § 35, § 38.

  • Ich bin Familienangehöriger eines Unionsbürgers, besitze nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU und benötige eine Aufenthaltskarte.
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an.
    Bitte nutzen Sie diesen Link um die Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte zu erhalten: Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte.

  • Was mache ich, wenn mein Aufenthaltstitel oder meine Fiktionsbescheinigung abläuft?
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an. Bitte nutzen Sie diesen Link um einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels zu stellen: Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Aufenthaltsgesetz.

  • Was mache ich, wenn die Kartengültigkeit meiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) abgelaufen ist oder binnen einer Woche abläuft?
    Bitte informieren Sie uns darüber per Kontaktformular. Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre Telefonnummer an. Bitte nutzen Sie diesen Link um einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltstitels zu stellen: Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels.

  • Was mache ich, wenn ich meinen Pass oder Aufenthaltstitel verloren habe?
    Bitte nutzen Sie diesen Link um den Verlust Ihres Dokuments anzuzeigen: Verlustanzeige Reisedokumente / Aufenthaltstitel. Bitte informieren Sie uns darüber per Kontaktformular. Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre Telefonnummer an.
    Bitte nutzen Sie diesen Link um einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltstitels zu stellen: Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels.

  • Was mache ich, wenn ich meinen Termin bei der Ausländerbehörde verschieben möchte?
    Bitte informieren Sie uns über das Kontaktformular über die gewünschte Terminverschiebung. Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre Telefonnummer an. Bei einer Terminverschiebung müssen Sie damit rechnen, dass der neue Termin in der Regel erst einige Wochen später sein wird.

  • Was mache ich, wenn ich das Schreiben der Bundesdruckerei über die Auslieferung des Aufenthaltstitels erhalten habe?
    Bitte warten Sie ab, bis Sie von der hiesigen Ausländerbehörde eine Terminvorladung zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels erhalten. Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

  • Ich besitze eine Duldung bzw. eine Aufenthaltsgestattung und möchte eine Beschäftigung aufnehmen. Bitte übersenden Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis des Arbeitgebers (Stellenbeschreibung) per Mail oder Post zusammen mit einer Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltsdokumentes. Einen Termin können Sie über das Kontaktformular vereinbaren. Geben Sie im Kontaktformular unbedingt Ihre Telefonnummer an. Sie können eine Kopie Ihres Dokuments per Kontaktformular an die Ausländerbehörde übersenden.

  • Was mache ich, wenn meine Aufenthaltsgestattung abläuft?
    Bitte vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Termin. Geben Sie im Kontaktformular bitte Ihre Telefonnummer an. Sie können eine Kopie Ihres Dokuments per Kontaktformular an die Ausländerbehörde übersenden.
Abteilung Feuer- und Katastrophenschutz:

Funktioniert der Notruf (die „112“) noch und können die Einsatzmittel (Rettungsdienst und Feuerwehr) alarmiert werden?
Die Leitstelle („112“) kann in allen wesentlichen Funktionen unbeeinträchtigt weiter arbeiten; Notrufe können wie bislang angenommen werden, die Einsatzmittel können weiter alarmiert werden.

Können Krankentransporte weiterhin über die Rufnummer 02921/19222 bestellt werden?
Ja, das ist weiterhin und ohne Probleme möglich.

Ist die Leitstelle für sonstige Anfragen (Aufschaltung von Brandmeldeanlagen etc.) weiterhin erreichbar?
Die Leitstelle ist für diese und ähnliche – nicht direkt einsatzrelevante – Anliegen weiterhin unter der Rufnummer 02921/380 000 erreichbar.

Abteilung Rettungsdienst:
  • Hinweis: Die Rechnungsstellung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes an privat versicherte Personen verzögert sich derzeit.
  • Das Postfach des Medizinproduktesicherheitsbeauftragten lautet: medizinproduktsicherheit.RD@kreis-soest.de
  • Die Gebührensatzung 2024 für den Rettungsdienst finden Sie hier:
Abteilung Veterinärdienst:

Erreichbarkeit
Wir sind telefonisch weiterhin unter den bekannten Telefonnummern der Lebensmittelüberwachung und Veterinärangelegenheiten sowie und unter der Service-Telefonnummer 02921/30-2172 zu erreichen.

Wie findet ein grundsätzlicher Austausch von Informationen statt?
Eingaben (z. B. Anträge, Antwortschreiben, Anhörungsbögen, Zeugenfragebögen etc.) sind nur auf postalischem Wege gesichert möglich. Eine Nutzung des Service-Portals kann aktuell nicht angeboten werden. Der Empfang von E-Mails ist nur eingeschränkt gewährleistet. Der Versand von E-Mails ist nur eingeschränkt möglich. Der vor dem Gebäude angebrachte Hausbriefkasten wird täglich geleert.

Muss ich bereits erlassene Buß- und Verwarnungsgelder noch begleichen?
Ja, festgesetzte Buß- und Verwarnungsgelder behalten vollständig ihre Gültigkeit. Bei der Überweisung der Geldbuße ist auf die korrekte Angabe des Buchungszeichens zu achten. Dieses finden Sie im jeweiligen Ausgangsbescheid.

Gibt es Einschränkungen beim Zahlungsverkehr?
Aktuell sind nur herkömmliche Banküberweisungen möglich. Einzahlungen über Portale (z. B. Paypal o. ä.) können derzeit nicht verarbeitet werden. Bareinzahlungen sind nur im Kreishaus möglich unter Vorlage des maßgeblichen Bescheides.

Abteilung Schule, Bildung und Integration:

Wo finde ich die Vereinbarung für Einsätze im Dolmetscherpool, die durch das Kommunale Integrationszentrum vermittelt wurden?
Das Dokument können Sie hier abrufen und dann ausgedruckt zum Termin mitbringen. Anschließend senden Sie es postalisch an das Kommunale Integrationszentrum (Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest).

Abteilung Jugend und Familie:

Wie erreiche ich die RSD-Fachkräfte, Fachdienstleitungen sowie die Sachgebietsleitung?
Telefonisch über die entsprechende Durchwahl

Finden die vereinbarten Termine (Hilfeplangesprächen, Beratungen, Hausbesuche, etc.) statt?
Ja, das betrifft sowohl die Termine im Kreishaus als auch die außerhalb des Kreishauses.

Wie kann ich eine Kindeswohlgefährdung melden?
Telefonisch über die entsprechenden Telefonnummern: 02921 302579, 02921 302297, 02921 303242 (während der Öffnungszeiten), außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch über die Polizei bzw. Leitstelle und per Post.

Wie kann ich dem RSD Unterlagen übermitteln?
Per Post.

Wann bekomme ich mein Geld (betrifft vorrangig die Auszahlung von Unterhaltsvorschuss und die Weiterleitung von Geldern im Bereich der Beistandschaften)?
Die Auszahlungen von Unterhaltsvorschuss erfolgen nach jetzigem Stand ungefährdet. Auch die vereinnahmten Unterhaltsbeträge im Bereich Beistandschaften können weitergeleitet werden.

Im Elterngeld und BAföG werden die Gelder entsprechend dem aktuellen Bewilligungsbescheid ausgezahlt.

Wer ist für Fragen zum Elterngeld zuständig?

Wer führt Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, Verpflichtungserklärungen) durch?
Wie kann ich einen Beistand erreichen?

An wen kann ich mich für Fragen zum Unterhaltsvorschuss wenden?

Kann ich mich weiterhin für einen Kinderbetreuungsplatz über das Kita-Portal anmelden?
Eine Anmeldung ist weiterhin direkt über das Kita-Portal https://kitaportal.kreis-soest.de möglich. Lediglich eine Anmeldung über die Homepage des Kreises Soest funktioniert nicht. Bereits getätigte Anmeldungen sind im System erfasst und sind durch den Cyberangriff nicht verloren gegangen.

Die häufigsten Fragen zur Anmeldung im Kita-Portal sind hier für Sie beantwortet:

Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Kita-Portal in verschiedenen Sprachen finden Sie hier:

Abteilung Gesundheit:

Bleiben vereinbarte Termine mit dem Gesundheitsamt bestehen und können wahrgenommen werden?
Ja.

Auf welchem Wege sind Terminanfragen möglich?
Diese sollen bitte telefonisch gestellt werden.

Können Online-Belehrungen durchgeführt werden?
Ja, Online-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können über folgenden Link durchgeführt werden: https://so.gotzg.de/ 

Wie sollen dem Kreis Soest meldepflichtige Erkrankungen übermittelt werden?
Der Kreis Soest kann wieder Meldungen über DEMIS empfangen. Der Infektionsschutz ist ansonsten nur telefonisch oder postalisch gesichert erreichbar! Eine Übermittlung über Fax ist nicht möglich!

Abteilung Planung und Entwicklung:

Ich möchte einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Auf welchem Wege kann ich dies momentan tun?
Der externe Mailversand sowie die Online-Formulare sind ausgefallen. Sie können die Antragsunterlagen daher nur per Post oder bei persönlichem Erscheinen im Kreishaus erhalten. Bitte kontaktieren Sie dafür den Bereich Wohnungswesen unter 02921-30-2313. Sämtlicher Informationsaustausch erfolgt im weiteren Verlauf dann telefonisch oder per Post.

Welche Auswirkungen hat der Cyber-Angriff auf die Bearbeitungsdauer von Wohnberechtigungsscheinen?
Da der Austausch von Dokumenten nur per Post möglich ist, dauert es aufgrund der Zustellungszeiten ggf. länger bis alle Unterlagen komplett bei der Kreisverwaltung vorliegen. Rechnen Sie nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen.

Ich möchte öffentliche Wohnraumfördermittel des Landes NRW beantragen. Auf welchem Wege kann ich dies momentan tun?
Der externe Mailversand sowie die Online-Formulare sind ausgefallen. Sie können die Antragsunterlagen daher nur per Post oder bei persönlichem Erscheinen im Kreishaus erhalten. Bitte kontaktieren Sie dafür den Bereich Wohnungswesen unter 02921-30-2422 oder 02921-30-2492. Sämtlicher Informationsaustausch erfolgt im weiteren Verlauf dann telefonisch oder per Post.

Abteilung Bauen und Immissionsschutz:

Kann ich weiterhin einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage stellen oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten?
Sie können weiterhin einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage schriftlich stellen. Die wesentlichen Informationen zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief. Alle laufenden Anträge können weiterhin bearbeiten werden. Auch besteht weiterhin die Möglichkeit Anträge elektronisch zu stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Rufnummern, die Sie mit der Eingangsbestätigung erhalten, zu erreichen.

Abteilung Straßenwesen

Muss ich bereits erlassene Buß- und Verwarnungsgelder noch begleichen?
Ja, festgesetzte Buß- und Verwarnungsgelder behalten vollständig ihre Gültigkeit. Bei der Überweisung der Geldbuße ist auf die korrekte Angabe des Buchungszeichens zu achten. Dieses finden Sie im jeweiligen Ausgangsbescheid, z. B. 5000.1234567 – betroffenes Kennzeichen

Gibt es Einschränkungen beim Zahlungsverkehr?
Aktuell sind nur herkömmliche Banküberweisungen möglich. Einzahlungen über Portale (z. B. Paypal o. ä.) können derzeit nicht verarbeitet werden. Bareinzahlungen sind nur im Kreishaus möglich unter Vorlage des maßgeblichen Bescheides.

Wie findet ein grundsätzlicher Austausch von Informationen statt?
Eingaben (z. B. Anträge, Antwortschreiben, Anhörungsbögen, Zeugenfragebögen etc.) sind nur auf postalischem Wege gesichert möglich. Eine Portalnutzung kann aktuell nicht angeboten werden. Der Empfang von E-Mails ist nur eingeschränkt gewährleistet. Der Versand von E-Mails ist momentan nicht möglich. Der vor dem Gebäude angebrachte Hausbriefkasten wird täglich geleert.

Wie kann ich meinen Führerschein abgeben und wie funktioniert die Rückgabe?
Führerscheine können unter Angabe des Aktenzeichens und einer gültigen Rücksendeadresse während der Öffnungszeiten persönlich abgegeben bzw. auf postalischem Wege zugesandt werden.

Die Rückgabe kann nach Terminabsprache im Rahmen einer persönlichen Abholung erfolgen. Anderenfalls wird dem Betroffenen der Führerschein rechtzeitig vor Ablauf des Fahrverbotes per Einwurfeinschreiben zurückgesandt. Führerscheinaufbewahrungen auf Grund von Bußgeldbescheiden fremder Behörden sind nur unter Vorlage des Ausgangsbescheides der auswärtigen Bußgeldstelle (Kopie reicht aus) möglich.

Kann ich im Rahmen von Einspruchsverfahren Anträge auf Akteneinsicht stellen?
Akteneinsichtsgesuche können bis auf Weiteres leider nicht bedient werden.

Abteilung Baubetriebshof

Wie melde ich Mängel an Kreisstraßen, Rad- und Fußwegen?
Die Bürger möchten sich hinsichtlich festgestellter Mängel an Kreisstraßen, kreiseigenen Rad – und Fußwegen direkt telefonisch unter:  02921-30-3515  oder per Mail: baubetriebshof@kreis-soest.de oder persönlich an den Kreisbaubetriebshof, Soester Straße 59 in 59597 Erwitte in der Zeit von 08:00 – 15:00 Uhr (Mo-Do) , 08:00 bis 12:00 Uhr (Fr) wenden.

Abteilung Umwelt

Können beim Kreis Soest Reitplaketten (Reitkennzeichen) für das Jahr 2024 beantragt werden?
Neuanträge auf Ausgabe von Reitkennzeichen können per E-Mail gestellt werden (an: naturschutz@kreis-soest.de). Sie werden nach Wiederherstellung des Fachprogramms final bearbeitet. Die Versendung der aktuellen Reiterplaketten verzögert sich also. Daher können Reiterinnen und Reiter auch nach dem 1. Januar 2024 mit den bestehenden Reitkennzeichen und der Jahresreiterplakette 2023 ausreiten. Die Mitarbeiterinnen sind unter den bekannten Rufnummern zu erreichen.


Wann findet die nächste Fischerprüfung statt und wie kann ich mich dazu anmelden?
Die nächste Fischerprüfung findet voraussichtlich am 15. und 16. November 2024 statt. Sie können sich ab Mitte Oktober hierfür anmelden.


Neue Vorgaben zur Bauschuttverwertung
Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der sogenannten Mantelverordnung deutschlandweit in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltenden Regelungen der LAGA M20 und der „Verwerter-Erlasse“ in NRW ab.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Einbau von mineralischem Recyclingmaterial nur noch dann zulässig ist, wenn diese durch eine chemische Analyse einer der in der Verordnung definierten Materialklassen zugeordnet wurden, wenn der geplante Einbau einer für den Standort zulässigen Einbauweisen entspricht und wenn das mineralische Material im Rahmen des vorgeschriebenen Güteüberwachungssystems in einer, entsprechend der Verordnung zertifizierten Anlage hergestellt wurde.

Werden all diese Vorgaben eingehalten, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht mehr notwendig. Die Aufbereiter/Verwender müssen aber bei Bedarf der Behörde die erforderlichen Prüfzeugnisse und Anzeigen vorlegen.

Alle Infos zu den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung, den Erläuterungen der LAGA FAQ finden Sie auf den Seiten des Ministeriums oder des LANUV: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/bau-und-abbruchabfaelle-1

Gerne können Sie Ihre Fragen auch an den Kreis Soest richten: andrea.eckert@kreis-soest.de

Untere Waffenbehörde / Untere Jagdbehörde

Kann ich einen Jagdschein / eine Jagdscheinverlängerung beantragen?
Dies ist ab dem 01.01.2024 bei der Kreispolizeibehörde Soest möglich. Den erforderlichen Antrag finden Sie hier:

Weitere Formulare und Dokumente der Unteren Jagdbehörde:

Letzte Bearbeitung: 26. April 2024