Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins, gilt für maximal drei Jahre und nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein neuer Internationaler Führerschein beantragt werden. Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der internationale Führerschein kann sofort mitgenommen werden, falls der neue EU-Kartenführerschein vorliegt. Alte Führerscheine (rosa- oder graufarben) müssen zunächst in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies kann bis zu drei Wochen dauern.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Wiener Abkommen vom 8. November 1968
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- Führerschein,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
- ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird.
- 16 Euro - falls ein EU-Führerschein vorgelegt wird, sonst
- 44,50 Euro - (mit Umtausch „alter" rosa oder grauer Führerschein)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
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Freitag
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- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Internationaler Führerschein
Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins, gilt für maximal drei Jahre und nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein neuer Internationaler Führerschein beantragt werden. Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
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Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- Führerschein,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
- ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird.
Bearbeitungsdauer
In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.
Kosten
- 16 Euro - falls ein EU-Führerschein vorgelegt wird, sonst
- 44,50 Euro - (mit Umtausch „alter" rosa oder grauer Führerschein)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Wiener Abkommen vom 8. November 1968