Internationaler Führerschein

Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins, gilt für maximal drei Jahre und nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein neuer Internationaler Führerschein beantragt werden. Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Globus mit Straßen. Foto: © Scanrail - Fotolia.com
Foto: © Scanrail - Fotolia.com

Der internationale Führerschein kann sofort mitgenommen werden, falls der neue EU-Kartenführerschein vorliegt. Alte Führerscheine (rosa- oder graufarben) müssen zunächst in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies kann bis zu drei Wochen dauern.

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
  • Führerschein,
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
  • ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird.

In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.

  • 16 Euro - falls ein EU-Führerschein vorgelegt wird, sonst
  • 44,50 Euro - (mit Umtausch „alter" rosa oder grauer Führerschein)

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  • Wiener Abkommen vom 8. November 1968

 

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  7. Details
Auslandsführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein

Infoboxen

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