Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
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Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
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- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
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- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
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- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
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Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
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- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Berufskraftfahrerqualifikation
Gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und LKWs müssen nach europäischem Recht alle fünf Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Bei der Weiterbildung qualifiziert die Teilnahme, es findet keine Prüfung statt. Für Neueinsteiger ist zusätzlich eine Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber möchte damit folgende Ziele erreichen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- mehr Sicherheit für das Fahrpersonal,
- ein defensiverer Fahrstil und ein sparsamerer Spritverbrauch.
Änderung ab dem 23. Mai 2021
Bis zum 22. Mai 2021 wurden sowohl die Grundqualifikation als auch die Teilnahme an einer Weiterbildung in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23. Mai 2021 wird dieses Verfahren ersetzt.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nun stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (Muster) ausgestellt.
- Zudem wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) freigeschaltet. Im BQR werden, nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Grundqualifikationsnachweise und auch die Weiterbildungsnachweise eingestellt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informieren die IHK Arnsberg und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
Links
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Gültiger Führerschein, in dem die maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vorhanden sein muss
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm. In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein digitales Passbild zu erstellen,
- gegebenenfalls Nachweis über die Grundqualifikation,
- gegebenenfalls Nachweis über die Weiterbildung - Bescheinigungen über die Weiterbildung werden nur akzeptiert, wenn alle 5 Module (35 Stunden) absolviert wurden.
Kosten
- Prüfung des Antrags 15,80 Euro zuzüglich 11,70 Euro für die Ausstellung und den Direktversand innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. 10 Werktage).
- Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 Euro (Antragsgebühr 20,20 Euro + 11,70 Euro Direktversand Deutschland).
- Zudem besteht die Möglichkeit des Expressversands innerhalb Deutschlands (Lieferzeit ca. zwei Werktage). Die Gebühr für die Ausstellung und den Expressversand an die Fahrerlaubnisbehörde beläuft sich auf 12,90 Euro. Bei dieser Variante muss der Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Hinzu kommt, in allen Fällen eine Gebühr in Höhe von fünf Euro für die Abfrage des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR).
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8