Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) des Kreises Soest durchgeführt.
Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen:
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei integrativer Betreuung
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Schulärztin des KJÄD erstellt zeitnah das dementsprechende Schulärztliche Gutachten. Das Schulärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Therapieberichte)
Rita
Otten, Dr.
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- rita.otten@kreis-soest.de
Elke
Hof, Dr.
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- elke.hof@kreis-soest.de
Olivia
Reh, Dr.
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- olivia.reh@kreis-soest.de
Sabine
Oßkopp
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- sabine.osskopp@kreis-soest.de
Julia
Heck, Dr.
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sibylle
Marxen, Dr.
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- sibylle.marxen@kreis-soest.de
Anja
Mauter
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- anja.mauter@kreis-soest.de
Miriam
Vierke
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- miriam.vierke@kreis-soest.de
Ursula
Böger
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- ursula.boeger@kreis-soest.de
Irene
Hermann
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- irene.hermann@kreis-soest.de
Jennifer
Dehmke
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- jennifer.dehmke@kreis-soest.de
Ursula
Battefeld
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- ursula.battefeld@kreis-soest.de
Leonie
Adamski
Kreishaus Standardöffnungszeiten
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 18 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- leonie.adamski@kreis-soest.de
Vanessa
Meiswinkel
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- vanessa.meiswinkel@kreis-soest.de
Cordula
Kramer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- corula.kramer@kreis-soest.de
Corina
Kemper
Kreishaus Standardöffnungszeiten
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 18 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- corina.kemper@kreis-soest.de
Helena
Scheiter
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- helena.scheiter@kreis-soest.de
Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) des Kreises Soest durchgeführt.
Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen:
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei integrativer Betreuung
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Schulärztin des KJÄD erstellt zeitnah das dementsprechende Schulärztliche Gutachten. Das Schulärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
Downloads
Notwendige Unterlagen
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Therapieberichte)
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW