Ein vorübergehend stillgelegtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit SO- oder LP-Kennzeichen kann beim Kreis Soest auf den bisherigen Halter wiederzugelassen werden. Die Wiederzulassung ist in den Zulassungsstellen des Kreises oder online möglich.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk,
- gültige Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- sofern die Kennzeichen nicht beibehalten werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Eintragung des neuen Kennzeichens erforderlich (dies gilt auch bei Änderung eines Saisonzeitraums, sowie bei der Hinzunahme oder Wegnahme von H-Kennzeichen (Oldtimer) und E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge)),
- eventuell vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen bei der Abmeldung für die Wiederzulassung auf den bisherigen Halter reserviert wurde,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronischen Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister, Gewerbeanmeldung), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
- Wiederzulassung mit bisherigem Kennzeichen: 12,50 – 21 Euro
- Wiederzulassung mit neuem Kennzeichen: 27,50 Euro – 36 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bei Online-Abwicklung: Giropay
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
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Wiederzulassung auf bisherigen Halter
Ein vorübergehend stillgelegtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit SO- oder LP-Kennzeichen kann beim Kreis Soest auf den bisherigen Halter wiederzugelassen werden. Die Wiederzulassung ist in den Zulassungsstellen des Kreises oder online möglich.
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Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk,
- gültige Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- sofern die Kennzeichen nicht beibehalten werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Eintragung des neuen Kennzeichens erforderlich (dies gilt auch bei Änderung eines Saisonzeitraums, sowie bei der Hinzunahme oder Wegnahme von H-Kennzeichen (Oldtimer) und E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge)),
- eventuell vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen bei der Abmeldung für die Wiederzulassung auf den bisherigen Halter reserviert wurde,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronischen Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister, Gewerbeanmeldung), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Kosten
- Wiederzulassung mit bisherigem Kennzeichen: 12,50 – 21 Euro
- Wiederzulassung mit neuem Kennzeichen: 27,50 Euro – 36 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- bei Online-Abwicklung: Giropay
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)