Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreisgebietes

Ein Fahrzeug von einem Halter aus dem Kreis Soest kann auf einen anderen Halter im Kreis Soest umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist zum Beispiel dann nötig, wenn ein Fahrzeug verkauft wird oder wenn Kinder das alte Auto der Eltern übernehmen und selbst versichern möchten. Eine Umschreibung ist online über unseren Dienst iKfz oder in den Zulassungsstellen des Kreises möglich. 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei einem PKW jedoch im Regelfall erst, wenn er älter als drei Jahre ist,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis, eine unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung.
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

Kosten vor Ort: Ab 27,40 €
Kosten online: Ab 15,40 €

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • Online derzeit nur Paypal möglich

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
    Samstag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
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Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.