Ein Fahrzeug mit einem Soester Kennzeichen oder einem Lippstädter Kennzeichen kann entweder persönlich oder online auf einen anderen Halter im Kreis Soest umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist zum Beispiel dann nötig, wenn ein Fahrzeug verkauft wird. Wenn Tochter oder Sohn das alte Auto der Eltern übernehmen und selbst versichern möchten, muss ebenfalls umgeschrieben werden.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei einem PKW jedoch im Regelfall erst, wenn er älter als drei Jahre ist,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, eine unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
- mit Kennzeichenwechsel: 30,20 Euro bis 36,40 Euro
- ohne Wechsel des SO-/LP-Kennzeichens: 19,90 Euro bis 26,10 Euro
Hinweis: Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kann in der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache erledigt werden.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreisgebietes
Ein Fahrzeug mit einem Soester Kennzeichen oder einem Lippstädter Kennzeichen kann entweder persönlich oder online auf einen anderen Halter im Kreis Soest umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist zum Beispiel dann nötig, wenn ein Fahrzeug verkauft wird. Wenn Tochter oder Sohn das alte Auto der Eltern übernehmen und selbst versichern möchten, muss ebenfalls umgeschrieben werden.
Onlinedienste
Downloads
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei einem PKW jedoch im Regelfall erst, wenn er älter als drei Jahre ist,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, eine unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Bearbeitungsdauer
Kann in der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache erledigt werden.
Kosten
- mit Kennzeichenwechsel: 30,20 Euro bis 36,40 Euro
- ohne Wechsel des SO-/LP-Kennzeichens: 19,90 Euro bis 26,10 Euro
Hinweis: Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)