Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Kreishaus Standardöffnungszeiten
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 18 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Ersatz von Fahrzeugpapieren
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) kann der Kreis Soest das Dokument neu ausstellen. Geht der Fahrzeugschein verloren, muss dies in der Regel mit einer Verlustbescheinigung angezeigt werden, beim Fahrzeugbrief ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig.
Sofern das Dokument gestohlen wurde, ist eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ausreichend und Sie können den Antrag online stellen. Den Antrag finden Sie unter "Onlinedienste".
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung muss persönlich von der Person abgegeben werden, die wahrheitsgemäße Angaben über den Verlust des Dokumentes machen kann. Eidesstattliche Versicherungen können bei den beiden Zulassungsstellen des Kreises oder bei einem Notar abgegeben werden.
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Notwendige Unterlagen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei finanzierten Fahrzeugen kann darauf verzichtet werden, wenn die Bank eine schriftliche Bestätigung per Post, E-Mail oder Fax zusendet, in der bestätigt wird, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II dort befindet und dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Bedenken bestehen.
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) /
Ausnahme: Neufahrzeuge bei denen bisher noch keine HU fällig war - Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde, wenn es sich nicht um SO/-LP-Kennzeichen handelt.
- Verlusterklärung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Eigentumsnachweis, wenn Antragsteller nicht der Halter ist (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde, wenn es sich nicht um SO/-LP-Kennzeichen.
- Eidesstattliche Versicherung (ist nur persönlich vor Ort oder bei einem Notar abzugeben, siehe oben) bzw. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
Bearbeitungsdauer
Kann In der Regel bei persönlicher Vorsprache direkt erledigt werden. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Ausstellung des neuen Dokumentes erst nach einer Frist von zwei Wochen nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung möglich.
Kosten
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,80 Euro bis 45,90 Euro
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: bis zu 59,80 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.