- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr / jeden 2. Samstag im Monat
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Ausfuhrkennzeichen
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Dies ist für Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kreis Soest möglich. Ebenfalls können Kunden aus einem EWR-Mitgliedsstaat (ausgenommen Dänemark) und der Schweiz ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn der Fahrzeugstandort bislang im Kreis Soest lag. Für alle weiteren ausländischen Kunden ist eine Beantragung nur möglich, wenn ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im Kreis Soest benannt wird.
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Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Kosten
Kosten vor Ort: Ab 34,60 €
Kosten online: Diese Dienstleistung ist online nicht möglich.
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Online derzeit nur Paypal möglich
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)