Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Ausfuhrkennzeichen
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.
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Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- gültige Hauptuntersuchung (HU),
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Kosten
- In der Regel 34,60 Euro
- Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
- ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)