Ausfuhrkennzeichen

Für ein Fahrzeug, das ins Ausland ausgeführt werden soll, kann eine Ausfuhrzulassung beantragt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann nur an Kunden mit Wohnsitz im Kreis Soest oder ohne Wohnsitz in Deutschland ausgegeben werden. Achtung: Die Zulassungsstellen können bei Bedarf darauf bestehen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,
  • spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen,
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
  • gültige Hauptuntersuchung (HU),
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie ist nur ausreichend, wenn die Vollmacht im Original vorliegt,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis oder Pass des Antragstellers, falls dieser nicht persönlich erscheint.
  • Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
  • In der Regel 34,60 Euro
  • Mit gleichzeitiger Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 35,90 bis 41 Euro
  • ggfls. Internationaler Zulassungsschein : 10,50 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit Pin (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Ausfuhr, Ausland, Überführung, Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen, Abmeldung Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Oldtimerkennzeichen, rotes Nummernschild, Sammlerkennzeichen, H-Saisonkennzeichen, Saisonkennzeichen

Infoboxen

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.