Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bei Personenkraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse. Hierfür erforderlich ist ein Eintrag unter Ziffer 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wenn die Unterlagen des Herstellers bereits Angaben zur 100 km/h-Zulassung enthalten, genügt es, die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein 100 km/h-Schild vorzulegen. Das genormte Schild ist unter anderem bei den örtlichen Schilderprägern erhältlich. Ansonsten muss der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Zulassungsstellen des Kreises Soest beantragt werden.
Falls keine Herstellerbescheinigung vorliegt, muss der Anhänger zunächst bei einer technischen Prüfstelle oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden. Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, stellt die Prüfstelle eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde aus.
Die Zulassungsstellen des Kreises können dann den entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers eintragen.
• Fahrzeugzulassungsverordnung (FzV)
• 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005)
- gegebenenfalls Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- 12,50 Euro (inklusive Siegel für das 100 km/h Schild),
- oder 21,20 Euro (bei alten Fahrzeugpapieren)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
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Dienstag
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Freitag
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- zulassungen-soest@kreis-soest.de
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Anhängerzulassung für Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bei Personenkraftwagen, mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse. Hierfür erforderlich ist ein Eintrag unter Ziffer 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wenn die Unterlagen des Herstellers bereits Angaben zur 100 km/h-Zulassung enthalten, genügt es, die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein 100 km/h-Schild vorzulegen. Das genormte Schild ist unter anderem bei den örtlichen Schilderprägern erhältlich. Ansonsten muss der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Zulassungsstellen des Kreises Soest beantragt werden.
Falls keine Herstellerbescheinigung vorliegt, muss der Anhänger zunächst bei einer technischen Prüfstelle oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden. Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, stellt die Prüfstelle eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde aus.
Die Zulassungsstellen des Kreises können dann den entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers eintragen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005)
- gegebenenfalls Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
Kosten
- 12,50 Euro (inklusive Siegel für das 100 km/h Schild),
- oder 21,20 Euro (bei alten Fahrzeugpapieren)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
• Fahrzeugzulassungsverordnung (FzV)
• 9. Ausnahmeverordnung zur StVO