Internationaler Führerschein

Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins. 

Globus mit Straßen. Foto: © Scanrail - Fotolia.com
Foto: © Scanrail - Fotolia.com

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Versionen, die auf verschiedenen internationalen Abkommen basieren:

  • Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
  • Internationaler Führerschein nach dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926

Während der internationale Führerschein 1968 in vielen Ländern anerkannt wird, verlangen einige Staaten den internationalen Führerschein von 1926. Zu diesen Ländern zählen (ohne Gewähr): Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt.

Ob und welche Version des internationalen Führerscheins im jeweiligen Reiseland notwendig ist, sollte unbedingt vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung in Deutschland, bei einem Automobilclub oder unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise (externer Link) geprüft werden. 

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Hier genügt der nationale EU-Kartenführerschein. Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 

Gültigkeit: 

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins 1968 beträgt bis 3 Jahre. Für den internationalen Führerschein 1926 beträgt die Gültigkeit 1 Jahr. 
Die Gültigkeit gilt ab Ausstellung. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann auf Antrag ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
  • Führerschein,
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (Pass.
  • ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird. Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!

Kosten: Ab 16,30 €

Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  • Wiener Abkommen vom 8. November 1968

 

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
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    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
    Samstag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
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  5. Öffnungszeiten
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    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
Auslandsführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein

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