- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Schlummer
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- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
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- +49 2921 30-2716
- fahrerlaubnisse@kreis-soest.de
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Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
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- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
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- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
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7 - 16 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
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- 02921 30-3610
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Internationaler Führerschein
Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins.
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Versionen, die auf verschiedenen internationalen Abkommen basieren:
- Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
- Internationaler Führerschein nach dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926
Während der internationale Führerschein 1968 in vielen Ländern anerkannt wird, verlangen einige Staaten den internationalen Führerschein von 1926. Zu diesen Ländern zählen (ohne Gewähr): Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt.
Ob und welche Version des internationalen Führerscheins im jeweiligen Reiseland notwendig ist, sollte unbedingt vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung in Deutschland, bei einem Automobilclub oder unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise (externer Link) geprüft werden.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Hier genügt der nationale EU-Kartenführerschein. Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Gültigkeit:
Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins 1968 beträgt bis 3 Jahre. Für den internationalen Führerschein 1926 beträgt die Gültigkeit 1 Jahr.
Die Gültigkeit gilt ab Ausstellung. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann auf Antrag ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
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Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- Führerschein,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (Pass.
- ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird. Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
Kosten
Kosten: Ab 16,30 €
Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Wiener Abkommen vom 8. November 1968