- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Schlummer
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2705
- Fax
- +49 2921 30-2716
- fahrerlaubnisse@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Verlängerung der Klasse D und DE
Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E. Die Verlängerung kann wegen der zu leistenden Unterschriften nur persönlich beantragt werden.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D und DE wird empfohlen, sich etwa vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit mit einer der Zulassungsstellen in Soest oder Lippstadt in Verbindung zu setzen. Dies ist auch telefonisch möglich.
Hinweis für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer
Falls die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt wird, ist die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises erforderlich. Im FQN wird die Schlüsselzahl 95 eingetragen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung oder andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, wie z. B. die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport.
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Notwendige Unterlagen
-
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV).
Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich und auch digitale Passfotos können nicht verarbeitet werden! - augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- polizeiliches Führungszeugnis – Belegart O - (erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: Eignungsgutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners
Kosten
Kosten: Ab 45,10 €
Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8