Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, muss die Eignung zur Jägerin oder zum Jäger in einer Jägerprüfung nachgewiesen werden. Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird. An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind.
Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung und
- einem mündlich-praktischen Teil.
Termine
Die Jägerprüfung findet jedes Jahr im April oder Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises Soest bekannt gemacht.
Der Kreis Soest ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
- Jägerprüfungsverordnung
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
- Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.
- Zulassungsgebühr: 30 Euro
- Prüfungsgebühr: 220 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
Hängt vom Einzelfall ab
Sinaida
Bayer-Schliwka
Außenstelle Wisbyring
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- sinaida.bayer@kreis-soest.de
Jägerprüfung
Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, muss die Eignung zur Jägerin oder zum Jäger in einer Jägerprüfung nachgewiesen werden. Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird. An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind.
Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung und
- einem mündlich-praktischen Teil.
Termine
Die Jägerprüfung findet jedes Jahr im April oder Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises Soest bekannt gemacht.
Der Kreis Soest ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
- Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab
Kosten
- Zulassungsgebühr: 30 Euro
- Prüfungsgebühr: 220 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
- Jägerprüfungsverordnung
Kontakt
Infoboxen
Schonzeit Ringeltauben
Die Untere Jagdbehörde hebt per Allgemeinverfügung die Schonzeit für Ringeltauben unter bestimmten Auflagen auf.
Schonzeit Rehwild
Die festgelegte Schonzeit für Rehwild Zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern des Kreises Soest wird wie folgt aufgehoben:
Mustersatzung
Die Untere Jagdbehörde stellt eine Mustersatzung für Jagdgenossenschaften zur freien Bearbeitung zur Verfügung.