Veranstaltungen organisieren – Wer berät?
Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für Veranstalter ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Erster Ansprechpartner ist stets das Ordnungsamt am Veranstaltungsort. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter.
Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im Kreis Soest wie folgt geregelt.
Ordnungsamt am Veranstaltungsort – erster Ansprechpartner
Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum durchführen möchte, sollte im ersten Schritt mehrere Monate vor dem Veranstaltungstermin Kontakt zum Ordnungsamt im geplanten Veranstaltungsort aufnehmen. Es ist gar nicht so einfach, bei den vielen Zuständigkeiten den Überblick zu behalten und herauszufinden, was zu tun ist. Hierbei hilft das zuständige Ordnungsamt weiter. Es klärt auf, was für die jeweilige Veranstaltung wichtig ist, welche Erlaubnisse erforderlich sind und bei wem diese rechtzeitig beantragt werden müssen.
Oft treten bei Veranstaltungen Spezialfragen auf, die folgende Behörden beantworten.
Straßenverkehrsbehörden
Für Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, erteilen im Kreis Soest für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich die fünf Straßenverkehrsbehörden (der Städte Lippstadt, Soest, Warstein, Werl und des Kreises Soest) Erlaubnisse nach § 29 Abs. 2 StVO. In diesen Erlaubnissen sind Regelungen zum Beispiel zur Absicherung von Schützenumzügen durch Ordner und zum Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung enthalten.
Bauaufsichten
Die Bauaufsichten im Kreis Soest (siehe Zuständigkeiten wie bei den Straßenverkehrsbehörden) sind zuständig, wenn zum Beispiel eine bauliche Anlage anders genutzt werden soll. Sie sind auch zu beteiligen, wenn auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bauliche Anlagen, wie zum Beispiel Bauzäune zur Sperrung des Verkehrs, errichtet werden. Für diese Maßnahmen benötigen Veranstalter eine Baugenehmigung.
Brandschutzdienststellen
Die Brandschutzdienststellen der Stadt Lippstadt und des Kreises Soest prüfen auf Antrag bei Veranstaltungen brandschutzrechtliche Aspekte, wie zum Beispiel Flächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge, Löschwasserversorgung, Sicherheitsabstände von Aufbauten, Feuerstätten, Flucht- und Rettungswege. Sie geben hier gegenüber dem Veranstalter eine Stellungnahme ab.
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist grundsätzlich beteiligt, da er zum Sanitätsdienst berät oder sicherstellt, dass der Rettungsdienst selbst auf die Veranstaltung vorbereitet ist. Hier stellt das Ordnungsamt den Kontakt her.
Kontakt
- 02921 30-2107
- sabine.saatmann@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
59494 Soest
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Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 8 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 12 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 18 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.