Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:
- Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
- Volksradfahren, Radtourenfahrten,
- Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
- Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter »Downloads".
Bei welcher Kommune stelle ich einen Antrag?
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum ist die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde und erteilen die Erlaubnisse selbst, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind. Bitte stellen Sie den Antrag dort.
Wenn die Veranstaltung in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede stattfindet, ist der Kreis Soest zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Veranstaltungen.
Veranstaltungen organisieren - Wer berät?
Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für veranstaltende Personen / Organisationen ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Das Ordnungsamt am Veranstaltungsort sollte Ihre erste Anlaufstelle sein. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Unter »Downloads« stehen entsprechende Antragformulare bereit. Diese Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben hier einzureichen. Dem Antrag sollen folgende Anlagen beigefügt werden:
- Streckenplan,
- ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltererklärung,
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Sie können alle Unterlagen über das sichere Kontaktformular direkt hochladen:
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Merkblatt Umzüge (z. B. Schützenumzüge, Martinsumzüge, Prozessionen)
- Antrag Umzüge (z. B. Schützenumzüge, Martinsumzüge, Prozessionen)
- Antrag sonstige Veranstaltungen (z.B. Kirmes, Straßenfest, Motorsportliche Veranstaltungen, Radsportveranstaltungen, Laufveranstaltungen)
- Merkblatt Karnevalsumzug
- Merkblatt Radsportveranstaltung
- Veranstaltererklärung
- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
Heike
Karst
- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3271
- Fax
- +49 2921 30-2727
- verkehrssicherheit@kreis-soest.de
Heike
Gernhard
- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2687
- Fax
- +49 2921 30-2888
- verkehrssicherheit@kreis-soest.de
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:
- Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
- Volksradfahren, Radtourenfahrten,
- Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
- Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter „Downloads".
Bei welcher Kommune stelle ich einen Antrag?
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum ist die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde und erteilen die Erlaubnisse selbst, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind. Bitte stellen Sie den Antrag dort.
Wenn die Veranstaltung in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede stattfindet, ist der Kreis Soest zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Veranstaltungen.
Veranstaltungen organisieren – Wer berät?
Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für veranstaltende Personen / Organisationen ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Das Ordnungsamt am Veranstaltungsort sollte Ihre erste Anlaufstelle sein. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos
Downloads
- Merkblatt Umzüge (z. B. Schützenumzüge, Martinsumzüge, Prozessionen)
- Antrag Umzüge (z. B. Schützenumzüge, Martinsumzüge, Prozessionen)
- Antrag sonstige Veranstaltungen (z.B. Kirmes, Straßenfest, Motorsportliche Veranstaltungen, Radsportveranstaltungen, Laufveranstaltungen)
- Merkblatt Karnevalsumzug
- Merkblatt Radsportveranstaltung
- Veranstaltererklärung
Notwendige Unterlagen
Unter „Downloads“ stehen entsprechende Antragformulare bereit. Diese Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben hier einzureichen. Dem Antrag sollen folgende Anlagen beigefügt werden:
- Streckenplan,
- ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltererklärung,
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Sie können alle Unterlagen über das sichere Kontaktformular direkt hochladen:
Kosten
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.
Zahlungsarten:
- Überweisung
Rechtsgrundlagen
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

