Wappen und Logo des Kreises Soest
Der Kreis Soest hat drei verschiedene grafische Zeichen zur Identifikation: das Wappen des Kreises Soest, das Jedermann-Wappen für den Kreis Soest und das Kreis-Soest-Logo. Das Wappen des Kreises Soest wird nur vom Kreis Soest in hoheitlichen Zusammenhängen genutzt. Das Jedermann-Wappen können Einwohnerinnen und Einwohner unter bestimmten Voraussetzungen nutzen, um sich mit dem Kreis Soest in Verbundenheit zu zeigen. Das Kreis-Soest-Logo darf nur von der Kreisverwaltung genutzt werden.
Das Wappen des Kreises Soest
Dem Kreis Soest ist mit Urkunde vom 26. Mai 1976 das Recht verliehen worden, das hier abgebildete Wappen zu führen. Es zeigt einen gespaltenen Schild, vorn ein aufgerichteter roter Schlüssel mit nach außen gerichtetem Bart, hinten ein durchgehendes schwarzes Kreuz, das mit einer fünfblättrigen roten Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern belegt ist. Zur Herkunft und Bedeutung: Das Wappen zeigt zwei alte Symbole der Bischöfe von Köln, die als Landesherren des Herzogtums Westfalen große Teile des Kreisgebietes beherrschten: In der linken Hälfte, heraldisch rechts, ist der Schlüssel des Heiligen Petrus, dem Patron von Köln, in der rechten, heraldisch linken, das schwarze Kreuz von Köln. Zugleich ist das Kreiswappen eine Fusion von Elementen der Kreiswappen der bisherigen Kreise Soest und Lippstadt, aus denen der heutige Kreis Soest 1975 hervorgegangen ist. Der Petrusschlüssel ist seit dem Jahre 1375 als Stadtwappen von Soest nachgewiesen und war zusammen mit dem kurkölnischen Kreuz auch das spätere Kreiswappen des bisherigen Kreises Soest. Für den Kreis Lippstadt, hervorgegangen aus Gebieten des Herzogtums Westfalen und der ursprünglich teilweise lippischen Stadt Lippstadt, wurde die Rose als Symbol für Lippe dem Kreuz aufgelegt.
Das Kreis-Soest-Logo
In der Kommunikation ist das Logo das wichtigste Element des Erscheinungsbildes. Es steht stellvertretend für das Dienstleistungsunternehmen Kreis Soest und ist ein Markenzeichen für gute Leistung. Es wird nur von der Kreisverwaltung verwendet. Das Logo ersetzt das Kreiswappen, welches nur noch bei besonderen Anlässen (zum Beispiel bei Urkunden) Verwendung findet.Das Logo nimmt die Farbgebung des Kreiswappens (schwarz/rot) auf. Das Logo steht immer auf weißem Grund und mit möglichst viel Freiraum zu den weiteren Gestaltungselementen.
Das Jedermann-Wappen
Das Wappen des Kreises Soest ist als Hoheitszeichen geschützt; die Verwendung des Kreiswappens ist nicht gestattet. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Einrichtungen bietet der Kreis die Möglichkeit, mit einem Wappen für Jedermann ihre Verbundenheit mit dem Kreis Soest zum Ausdruck zu bringen. Das Wappen für Jedermann ist für Jeden zugänglich und steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen müssen beachtet werden.
Nutzungsbedingungen
Das Wappen für Jedermann ist für Jeden zugänglich und darf verwendet werden. Der Verwendungszweck darf nicht missbräuchlich, diskriminierend, kriminell, sittenwidrig oder jugendgefährdend sein. Das Wappen für Jedermann darf nicht verändert werden. Das Größenverhältnis muss stets den Proportionen der Vorlage entsprechen. Das Ansehen des Kreises Soest oder seiner Repräsentanten darf durch die Verwendung des Wappens nicht beeinträchtigt werden. Durch die Nutzung des Wappens für Jedermann darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Kreis Soest Herausgeber oder Absender ist. Eine kommerzielle Nutzung des Wappens (Vermarktung des Wappens durch Dritte, zum Beispiel als Aufdruck auf T-Shirts oder Kaffeetassen) ist ausgeschlossen.
Kontakt
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