Wilhelm
Müschenborn, Pressesprecher
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- wilhelm.mueschenborn@kreis-soest.de
Informationsfreiheitsgesetz
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Auskunft muss nicht begründet werden. Öffentliche Stellen wie der Kreis Soest tragen damit dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung Rechnung. Das Recht auf freien Zugang ist allerdings nicht grenzenlos.
Rechtsgrundlagen
- Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)