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Wilhelm
Müschenborn, Pressesprecher
Kreishaus Standardöffnungszeiten
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Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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Informationsfreiheitsgesetz
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Auskunft muss nicht begründet werden. Öffentliche Stellen wie der Kreis Soest tragen damit dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung Rechnung. Das Recht auf freien Zugang ist allerdings nicht grenzenlos.
Rechtsgrundlagen
- Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)