Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung ist kostenlos und kann bereits vor der Geburt beantragt werden.
Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung ist kostenlos und kann bereits vor der Geburt beantragt werden.
Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Stein
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- beistandschaften@kreis-soest.de
Sorgeerklärungen
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung ist kostenlos und kann bereits vor der Geburt beantragt werden.
Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)