Sorgeerklärungen

Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung ist kostenlos und kann bereits vor der Geburt beantragt werden.

Stempel mit dem Aufdruck "Sorgerecht" auf Akten. Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com
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Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein. 

Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde. 

Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
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Sorgeerklärung, Sorgeerklärungen, Negativbescheinigungen