Regionalplan / Landesentwicklungsplan – Beteiligung der Öffentlichkeit
Bei der Neuaufstellung des Regionalplanes Arnsberg oder Regionalplanänderungen im Kreis Soest können die Planunterlagen während einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bezirksregierung Arnsberg, beim Kreis Soest und bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde von jedermann eingesehen werden.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (§ 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NW)). Für den Kreis Soest bildet der Regionalplan Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis die Grundlage z.B. für die kommunale Bauleitplanung.
Der Landesentwicklungsplan NRW legt die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der räumlichen Entwicklung sowie raumbedeutsamer Maßnahmen und Planungen in NRW fest. Ziele und Grundsätze der Landesplanung sind sowohl in den untergeordneten Regionalplänen der Bezirksregierungen, als auch in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kommunen zu berücksichtigen und zu beachten.
Rechtsgrundlagen
- 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW); § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
- 02921 30-3857
- julian.schmidt@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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